Wegweiser durch die Storno-Fallen
Urlauber sind derzeit stark verunsichert. Die „Krone“hat sich daher angesehen, welche Rechte man hat und was zu beachten ist.
Neun von zehn Österreichern planten heuer einen Urlaub, so eine Ruefa-Studie vom Jahresanfang. Weil immer früher gebucht wird, sind viele Reisen schon unter Dach und Fach. Durch die CoronaKrise hat die Lust aufs Wegfahren bzw. -fliegen aber einen Dämpfer bekommen. „Die Kunden warten derzeit ab“, so Helga Freund vom Verkehrsbüro (Ruefa,
Hofer Reisen). Das gelte besonders für geplante Italientrips. Die allermeisten Urlauber würden die Umbuchungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Konkret können beim Verkehrsbüro Reisen nach ganz Italien – mit Rückreise bis 31. März – kostenlos storniert oder umgebucht werden. Bei Reiseriesen TUI sowie Rewe Touristik (ITS, Billa-/Jahn-Reisen) gilt dies für sämtliche Neubuchungen ab März für den Reisezeitraum bis Ende Oktober. Allerdings sind manche Pakete davon mitunter ausgenommen (bei Rewe z. B. Kreuzfahrten mit Flug, Rundreisen). „Jeder Gast kann sich aber sicher sein, dass man umgehend reagiert, wenn sich an der Reisesicherheit etwas ändert“, betont TUI-Chef Gottfried Math. Trotz aktueller Zurückhaltung liegen dort die Buchungszahlen deutlich über dem Vorjahr.
Abgesehen von Kulanzlösungen räumt aber auch das Gesetz in bestimmten Fällen ein Rücktrittsrecht ein. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen. Zuerst gilt es zwischen Pauschalreise (z. B. Flug plus Hotel) und Individualreise (nur Hotel bzw. Flug) zu unterscheiden. „Bei einer Reisewarnung zur Zeit des Urlaubs kann eine Pauschalreise jedenfalls gratis storniert oder umgebucht werden“, so Reinhold Schranz von der Europäischen Verbraucherzentrale.
Hat man nur Hotel/Flug (der auch stattfindet) gebucht, ist es schwieriger.
Dann gilt es zu beurteilen, wie stark das Ziel „beeinträchtigt“und dadurch möglicherweise ein „Wegfall der Geschäftsgrundlage“gegeben ist. Streicht die Airline hingegen selbst den Flug (wie z. B. die AUA nach Italien, China, Iran, Israel), heißt es jedenfalls „Geld zurück“. „In jedem Fall empfehlen wir bei Änderung der Umstände Rücksprache zu halten“, meint dazu VKIChefjurist Thomas Hirmke.
Eine wesentliche Rolle spielt auch der Zeitfaktor: Da jetzt die künftige Lage noch nicht eingeschätzt werden kann, ist noch kein kostenfreier Ausstieg bei Reisen zu Ostern oder im Mai möglich. Wer aber weiß, dass er den Trip keinesfalls antreten wird, sollte lieber gleich vom Vertrag zurücktreten. Je früher man annulliert, desto niedriger ist die Stornogebühr. Bei Umbuchung oder wenn man Gutscheine akzeptiert, verzichten viele Veranstalter sogar ganz darauf. Eine Stornoversicherung hilft bei „CoronaAngst“ nicht. Sehr wohl jedoch, wenn ich vor der Reise erkranke und z. B. mit Grippe im Bett liege, fügt Wolfgang Lackner, Chef der Europäischen Reiseversicherung, hinzu.