Kronen Zeitung

Wegweiser durch die Storno-Fallen

Urlauber sind derzeit stark verunsiche­rt. Die „Krone“hat sich daher angesehen, welche Rechte man hat und was zu beachten ist.

- Gerald Hofbauer

Neun von zehn Österreich­ern planten heuer einen Urlaub, so eine Ruefa-Studie vom Jahresanfa­ng. Weil immer früher gebucht wird, sind viele Reisen schon unter Dach und Fach. Durch die CoronaKris­e hat die Lust aufs Wegfahren bzw. -fliegen aber einen Dämpfer bekommen. „Die Kunden warten derzeit ab“, so Helga Freund vom Verkehrsbü­ro (Ruefa,

Hofer Reisen). Das gelte besonders für geplante Italientri­ps. Die allermeist­en Urlauber würden die Umbuchungs­möglichkei­t in Anspruch nehmen.

Konkret können beim Verkehrsbü­ro Reisen nach ganz Italien – mit Rückreise bis 31. März – kostenlos storniert oder umgebucht werden. Bei Reiseriese­n TUI sowie Rewe Touristik (ITS, Billa-/Jahn-Reisen) gilt dies für sämtliche Neubuchung­en ab März für den Reisezeitr­aum bis Ende Oktober. Allerdings sind manche Pakete davon mitunter ausgenomme­n (bei Rewe z. B. Kreuzfahrt­en mit Flug, Rundreisen). „Jeder Gast kann sich aber sicher sein, dass man umgehend reagiert, wenn sich an der Reisesiche­rheit etwas ändert“, betont TUI-Chef Gottfried Math. Trotz aktueller Zurückhalt­ung liegen dort die Buchungsza­hlen deutlich über dem Vorjahr.

Abgesehen von Kulanzlösu­ngen räumt aber auch das Gesetz in bestimmten Fällen ein Rücktritts­recht ein. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen. Zuerst gilt es zwischen Pauschalre­ise (z. B. Flug plus Hotel) und Individual­reise (nur Hotel bzw. Flug) zu unterschei­den. „Bei einer Reisewarnu­ng zur Zeit des Urlaubs kann eine Pauschalre­ise jedenfalls gratis storniert oder umgebucht werden“, so Reinhold Schranz von der Europäisch­en Verbrauche­rzentrale.

Hat man nur Hotel/Flug (der auch stattfinde­t) gebucht, ist es schwierige­r.

Dann gilt es zu beurteilen, wie stark das Ziel „beeinträch­tigt“und dadurch möglicherw­eise ein „Wegfall der Geschäftsg­rundlage“gegeben ist. Streicht die Airline hingegen selbst den Flug (wie z. B. die AUA nach Italien, China, Iran, Israel), heißt es jedenfalls „Geld zurück“. „In jedem Fall empfehlen wir bei Änderung der Umstände Rücksprach­e zu halten“, meint dazu VKIChefjur­ist Thomas Hirmke.

Eine wesentlich­e Rolle spielt auch der Zeitfaktor: Da jetzt die künftige Lage noch nicht eingeschät­zt werden kann, ist noch kein kostenfrei­er Ausstieg bei Reisen zu Ostern oder im Mai möglich. Wer aber weiß, dass er den Trip keinesfall­s antreten wird, sollte lieber gleich vom Vertrag zurücktret­en. Je früher man annulliert, desto niedriger ist die Stornogebü­hr. Bei Umbuchung oder wenn man Gutscheine akzeptiert, verzichten viele Veranstalt­er sogar ganz darauf. Eine Stornovers­icherung hilft bei „CoronaAngs­t“ nicht. Sehr wohl jedoch, wenn ich vor der Reise erkranke und z. B. mit Grippe im Bett liege, fügt Wolfgang Lackner, Chef der Europäisch­en Reiseversi­cherung, hinzu.

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Für reiserecht­liche Fragen hat Sozialmini­sterium und VKI eine Gratis-Hotline unter 0800/201 211 eingericht­et.
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TUI-Chef Gottfried Math: „Das Verhalten ist derzeit abwartend.“
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Viele Sonnenhung­rige wissen derzeit nicht, ob sie ihre Reise antreten sollen oder nicht
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Thomas Hirmke, VKI: „Situation weiter genau beobachten“. „Gratis Storno oder Umbuchung “, betont Helga Freund, Verkehrsbü­ro.

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