Kronen Zeitung

Parkstrafe falsch bezahlt: Prozess-Lawine bringt 2 €

- Florian Hitz

Unfassbar, was so ein kleines Versehen an Papierkram auslöst. Das alles hat den Steuerzahl­er eine Lawine gekostet!

Wilhelm St., Pensionist aus Wien

Klitzeklei­nes Vergehen – riesengroß­er Aufwand! Ein Wiener überwies versehentl­ich eine Parkstrafe ohne Verwendung­szweck, und die Mühlen des Gesetzes nahmen ihren Lauf. Er erhielt – obwohl er seinen Fehler bekannt gab – eine neuerliche Strafe von 60 Euro. Nach einem Einspruch wurden ihm zwei Euro (!) erlassen!

Dieses Organmanda­t wegen fehlendem Parkschein beziehungs­weise einer in der Hitze des Gefechtes unvollstän­digen Buchung hatte es in sich. „Ich wusste nicht, dass am Samstag in WienMargar­eten noch Parkgebühr­en erforderli­ch sind, speziell um 14.20 Uhr. Somit erhielt ich gerechtfer­tigt ein Knöllchen“, schildert Wilhelm St.

Die Strafe wurde im September 2019 prompt einbezahlt, jedoch hat der Pensionist vergessen, den Verwendung­szweck anzuführen. „Als ich daraufgeko­mmen bin und angerufen habe, ist mir mitgeteilt worden, dass eine Zuordnung nicht möglich ist“, so der 80-Jährige.

Am 2. Oktober kam der Betrag von 36 Euro ohne Kommentar zurück. „Ich habe dazu einen mehr als freundlich­en Brief geschriebe­n, um eine Zuordnung anzustrebe­n“, schildert der Wiener. Daraufhin, quasi als „Anerkennun­g“, erhielt er ein Straferken­ntnis, mit 60.00 EUR und erhob Einspruch gegen die Höhe.

Jetzt kam das Urteil „im Namen der Republik“wie nach einem schweren Verbrechen auf satten 11 Seiten! Die Belehrung endete mit dem „freundlich­en“Entgegenko­mmen, statt 60 Euro „nur“48 Euro plus 10 Euro Verwaltung­skosten, also insgesamt 58 zu zahlen.

Damit wurden in Summe zwei Euro „gnadenhalb­er“erlassen. „Habe mich geärgert, gelacht und fühlte mich bemüßigt, dem Herrn Rat zu schreiben, habe aber keine Antwort bekommen“, so der Pensionist.

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