Parkstrafe falsch bezahlt: Prozess-Lawine bringt 2 €
Unfassbar, was so ein kleines Versehen an Papierkram auslöst. Das alles hat den Steuerzahler eine Lawine gekostet!
Wilhelm St., Pensionist aus Wien
Klitzekleines Vergehen – riesengroßer Aufwand! Ein Wiener überwies versehentlich eine Parkstrafe ohne Verwendungszweck, und die Mühlen des Gesetzes nahmen ihren Lauf. Er erhielt – obwohl er seinen Fehler bekannt gab – eine neuerliche Strafe von 60 Euro. Nach einem Einspruch wurden ihm zwei Euro (!) erlassen!
Dieses Organmandat wegen fehlendem Parkschein beziehungsweise einer in der Hitze des Gefechtes unvollständigen Buchung hatte es in sich. „Ich wusste nicht, dass am Samstag in WienMargareten noch Parkgebühren erforderlich sind, speziell um 14.20 Uhr. Somit erhielt ich gerechtfertigt ein Knöllchen“, schildert Wilhelm St.
Die Strafe wurde im September 2019 prompt einbezahlt, jedoch hat der Pensionist vergessen, den Verwendungszweck anzuführen. „Als ich daraufgekommen bin und angerufen habe, ist mir mitgeteilt worden, dass eine Zuordnung nicht möglich ist“, so der 80-Jährige.
Am 2. Oktober kam der Betrag von 36 Euro ohne Kommentar zurück. „Ich habe dazu einen mehr als freundlichen Brief geschrieben, um eine Zuordnung anzustreben“, schildert der Wiener. Daraufhin, quasi als „Anerkennung“, erhielt er ein Straferkenntnis, mit 60.00 EUR und erhob Einspruch gegen die Höhe.
Jetzt kam das Urteil „im Namen der Republik“wie nach einem schweren Verbrechen auf satten 11 Seiten! Die Belehrung endete mit dem „freundlichen“Entgegenkommen, statt 60 Euro „nur“48 Euro plus 10 Euro Verwaltungskosten, also insgesamt 58 zu zahlen.
Damit wurden in Summe zwei Euro „gnadenhalber“erlassen. „Habe mich geärgert, gelacht und fühlte mich bemüßigt, dem Herrn Rat zu schreiben, habe aber keine Antwort bekommen“, so der Pensionist.