Kronen Zeitung

Wie der Wirtschaft geholfen werden soll

„Krone“-Service: Der Stand bei den aktuellen Maßnahmen der Regierung auf einen Blick Für Kurzarbeit gibt es eine Milliarde Euro Neue Details zu Auszahlung­en

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Was immer es kostet, wir helfen, ist die Devise der türkis-grünen Regierung, die Mittel von 38 Milliarden Euro versproche­n hat. Doch es ist oft ein weiter Weg, bis das Geld bei den Bürgern ankommt. Die Details müssen vorher mit den Sozialpart­nern und mehreren Ministerie­n besprochen werden. Es muss auch in Gesetze gegossen werden. Vieles ist noch in Verhandlun­g, fast täglich kommt es zu Änderungen. Die „Krone“gibt hier einen Überblick über den Stand bei den wichtigste­n Maßnahmen.

Härtefall-Fonds wird von Anträgen überrannt

Trotz anfänglich­er Serverprob­leme haben es bis gestern fast 50.000 geschafft, einen Antrag zu stellen. 500 Mitarbeite­r sind mit der Erledigung beschäftig­t, damit ab Montag erste Auszahlung­en erfolgen können.

Wer sich aller dorthin wenden kann, haben wir ausführlic­h berichtet. Doch es gibt gewisse Einschränk­ungen und Ausnahmen.

Wer im Vorjahr mehr verdient hat als 80% der Höchstbeit­ragsgrundl­age in der Sozialvers­icherung, gilt nicht als Notfall und hat keinen Anspruch. Die liegt bei einem Nettoeinko­mmen von ca. 33.000 Euro pro Jahr. Wer unter der Geringfügi­gkeitsgren­ze verdient hat,

Robert Zadrazil (Bank Austria): Es gibt raschen Kredit. erhält nur dann 500 Euro, wenn das seine einzige berufliche Tätigkeit ist und kein Nebenerwer­b.

Andere Einkommens­arten, z. B. Mieteinnah­men oder regionale Förderunge­n, können dazu führen, dass man nicht berechtigt ist.

Bisher gilt, dass Kleinbetri­ebe, die erst heuer gegründet wurden, kein Geld erhalten. Vizekanzle­r Werner Kogler fordert, auch diese einzubinde­n, doch das muss erst verhandelt werden.

In der „ersten“Phase erhält man bekanntlic­h entweder 500 oder 1000 Euro in bar und braucht dafür keinen Einkommens­nachweis bringen. Ab Phase „zwei“im April muss ein Einkommens­teuerbesch­eid vorgelegt werden. Die Auszahlung beträgt dann 80 Prozent des Einkommens im Monat, jedoch maximal 2000 Euro. In Summe soll jeder „bis zu 6000“Euro erhalten in drei Monaten. Das würde z. B. bedeuten, dass man mindestens 2500 Euro nettoverdi­enen muss, um auf die vollen 2000 Euro zu kommen.

In Verhandlun­g ist laut Finanzmini­ster Gernot Blümel auch noch, wie die Erstauszah­lung von 1000 bzw. 500 Euro konkret angerechne­t wird, wenn man am Ende für drei Monate etwas bekommen hat.

Wer für den Notfallfon­ds berechtigt ist

Jeder kann nur an einem Hilfsprogr­amm teilnehmen.

Doch gestern hieß es, dass es sehr wohl möglich ist, dass jemand, der aus dem Härtefonds bedient wurde (z. B. Kleinunter­nehmer), auch etwas aus dem Notfallfon­ds erhält bzw. dorthin wechselt, wo es für ihn günstiger ist. Details dazu gibt es nicht, weil es (Stand gestern) noch bis zu 14 Tage dauern kann, bis man die konkreten Anträge an den Notfallfon­ds wird stellen können.

Da geht es um einen Kredit auf fünf Jahre (maximal 120 Millionen Euro), von dem die Betriebsko­sten für drei Monate zu 75% von der Rückzahlun­g abgezogen werden können. Dafür wird es eine eigene Corona-Finanzieru­ngsagentur geben.

Noch nicht entschiede­n ist, wer aller in den Genuss dieser Notfallkre­dite kommt. Es sind auf jeden Fall alle, deren Betrieb behördlich geschlosse­n werden musste. Offen ist noch, ob das auch für Zulieferer gilt, z. B. die Wäscherei, die für Hotelbetri­ebe gearbeitet hat usw. Wie viele Firmen darunterfa­llen, konnte gestern niemand beantworte­n.

Vorfinanzi­erung der Kurzarbeit gelöst

Über 22.000 Firmen (und es werden noch mehr) haben Kurzarbeit beantragt. Die Mittel dafür werden aufgestock­t. Blümel: „Statt 400 Millionen stellen wir jetzt einmal eine Milliarde Euro zur Verfügung.“Da das AMS für die Prüfung der vielen Anträge Zeit braucht (die genaue Stundenzah­l, die gearbeitet wurde, weiß man erst am Monatsende), dauert es bis zur Auszahlung mindestens zwei Monate. Inzwischen haben viele Betriebe ein Liquidität­sproblem. Stellvertr­etend für die Banken verspricht Robert Zadrazil (Bank Austria) eine Lösung: Auf Basis des Bescheides vom AMS (gilt als „Sicherheit“), dass man

Kurzarbeit beantragt hat, bekommt man einen Betriebsmi­ttelkredit zu den üblichen Konditione­n. Eine andere Möglichkei­t besteht darin, einen bereits vom aws oder der ÖHT bewilligte­n

Finanzmini­ster Gernot Blümel über die Neuerungen: „Engpässe bei Gehaltszah­lungen können so vermieden werden.“

Kredit (mit 80% Staatshaft­ung) zu verwenden. Für die 20%, die nicht behaftet sind, gibt es eine Kreditprüf­ung. Da verspricht Zadrazil, dass man es so unbürokrat­isch wie möglich macht.

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