Beratung für alle Bürger
Wiens Anwälte als sichere Partner in der Krise Top-Juristen im Gespräch
Herr Präsident Dr. Michael Enzinger, wie wirkt sich die Corona-Krise aus Sicht der rechtsuchenden Bevölkerung aus? Wie komme ich zu meinem Recht? Wir werden von der Regierung und den Behörden täglich mit neuen Vorschriften und Verboten konfrontiert. Das ist notwendig und richtig. Viele sind aber verunsichert, was man tun oder nicht mehr tun darf. Zwischenzeitlich gibt es auch empfindliche Strafen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von den behördlichen Betriebsschließungen ausgenommen. Die
sind also durchgehend online, nicht nur in Notfällen.
Was passiert, wenn Gerichtsoder Behördenverfahren auf Eis gelegt werden?
In dringenden Angelegenheiten und bei unaufschiebbaren Maßnahmen wird Ihr Anwalt dafür Sorge tragen, dass gerichtliche Hilfe zur Stelle ist. In keinem Fall drohen rechtliche Nachteile. Falls es wirtschaftlich eng wird, hat die Regierung umfangreiche Hilfspakete geschnürt. Die Anwaltschaft hilft Ihnen professionell, die Anträge zu stellen und Sie bei Behörden zu unterstützen, auch wenn Sie die Aufforderung, zu Hause zu bleiben, beachten.
Frau Vizepräsidentin Dr. Brigitte Birnbaum, wie wirkt sich die Corona-Krise auf das Kontaktrecht getrennter Eltern aus?
Nach Veröffentlichung der Corona-Ausgangsbeschränkungen war unklar, ob Kinder den von ihnen getrennt lebenden Elternteil überhaupt treffen dürfen. Die erste Auskunft des Justizministeriums war ablehnend. Nach lautstarken Protesten wurde eine Ausnahmeregelung angekündigt. Seit letztem Montag besteht für solche Kontakte keine Einschränkung. Allerdings wird bezüglich der konkreten Gestaltung an den Hausverstand der Eltern appelliert. Auf Risikogruppen ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen. Das Kindeswohl hat jedenfalls im Mittelpunkt zu stehen.
Gibt es sonst zu beachtende Änderungen im Familienrecht?
Ja, beispielsweise gibt es wegen der aktuellen Ausnahmesituation eine Erleichterung, wenn Unterhaltsvorschüsse geltend gemacht werden. Es entfällt die Notwendigkeit, vorher erfolglos Exekution geführt zu haben.
Herr Vizepräsident Dr. Michael Rohregger, welche Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise sehen Sie im Bereich des Unternehmensrechts und der Wirtschaft?
Die vom Nationalrat beschlossenen Maßnahmengesetze und die darauf gestützten Verordnungen bewirken – neben in der 2. Republik bisher beispiellosen Eingriffen in Grundrechte – auch massive Eingriffe in das Wirtschaftsleben, etwa durch angeordnete BeKanzleien triebsschließungen. Es stellt sich hier die Frage, ob die Unternehmen die dadurch erlittenen Umsatzeinbußen selbst tragen müssen, oder – etwa vom Bund – Entschädigungen erhalten werden. Intensiv diskutiert wird hier die Frage, ob der Mietzins für Geschäftslokale auch dann (zur Gänze) entrichtet werden muss, wenn das Lokal aufgrund behördlicher Anordnung nicht benützt werden darf. Die Rechtslage ist hier derzeit unklar und es ist vorstellbar, dass der Gesetzgeber diesbezügliche Sonderregelungen erlässt. Die Einholung einer fundierten Rechtsauskunft ist daher sicher zweckmäßig.
Herr Vizepräsident Dr. Eric Heinke, welche Rechtsfragen landen aktuell bei Rechtsanwälten? Spitzenreiter sind Arbeitsbzw. Mietrecht: Arbeitnehmer wie -geber wollen wissen, wie man mit Kurzarbeit umgeht, was man verdient beziehungsweise zahlen muss. Mieter wie Vermieter wollen wissen, ob Miete zu zahlen und was zu tun ist, wenn die Miete nicht bezahlt werden kann. Ausfluss der verständlichen Ängste sind auch Fragen zur Gesundheit. Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin kann für Sie eine Patientenverfügung oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht errichten, die sicherstellt, dass Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn Sie nicht mehr handeln können. Sie können auch bei jedem Anwalt und nicht nur bei einem Notar Ihr Testament errichten oder ändern und hinterlegen.
Die Rechtsanwaltschaft ist auch in diesen schwierigen Zeiten voll einsatzbereit: Unter www.rechtsanwaelte.at findet man österreichweit zu jedem Rechtsgebiet einen Rechtsanwalt in seiner Nähe.