Antworten zu Storno-Problemen
Täglich liefert die „Krone“Antworten zu Corona: Heute das Schwerpunktthema „Reise & Storno“.
Muss ich einen Gutschein bei einem kostenlosen Storno akzeptieren?
Nein, wenn Sie das Recht hatten kostenlos zurückzutreten, dann steht Ihnen Geld zu. Falls es Kulanz war, ist ein Gutschein in Ordnung.
Der Veranstalter verlangt den Restbetrag für eine Pauschalreise. Muss ich zahlen?
Eine Möglichkeit wäre laut AK, die Zahlung vorerst zurückzuhalten – wenn noch nicht sicher ist, dass sie stattfindet (Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB). Teilen Sie dem Veranstalter mit, dass Sie am Vertrag festhalten würden, wenn sich die Lage entspannt.
Mein Reiseveranstalter bietet mir an, umzubuchen. Muss ich das Angebot annehmen?
Das Pauschalreisegesetz sieht keine Umbuchung auf eine Alternativreise bei Gefahr am Urlaubsort vor. Sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter können eine Auflösung des Vertrages samt Rückerstattung des Reisepreises geltend machen.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Ab wann kann ich sie aufgrund der Corona-Krise kostenlos stornieren?
Ein kostenloses Storno ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen. Wenn das Reiseziel beispielsweise nicht in der direkt vom Virus betroffenen Krisenregion liegt oder der Urlaub erst in einigen Wochen, zum Beispiel in den Sommerferien, angetreten wird, können Sie vorerst nur zuwarten und die weitere Entwicklung beobachten.
Ist es sinnvoll, den Sommerurlaub jetzt schon zu stornieren, oder soll man besser zuwarten?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je früher eine Reise storniert wird, desto günstiger sind meist die Stornokosten. Aber: Wer noch zuwarten will, könnte aufgrund der Entwicklungen die Möglichkeit bekommen, kostenlos zu stornieren.