Kronen Zeitung

Antworten zu Storno-Problemen

Täglich liefert die „Krone“Antworten zu Corona: Heute das Schwerpunk­tthema „Reise & Storno“.

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Muss ich einen Gutschein bei einem kostenlose­n Storno akzeptiere­n?

Nein, wenn Sie das Recht hatten kostenlos zurückzutr­eten, dann steht Ihnen Geld zu. Falls es Kulanz war, ist ein Gutschein in Ordnung.

Der Veranstalt­er verlangt den Restbetrag für eine Pauschalre­ise. Muss ich zahlen?

Eine Möglichkei­t wäre laut AK, die Zahlung vorerst zurückzuha­lten – wenn noch nicht sicher ist, dass sie stattfinde­t (Unsicherhe­itseinrede nach § 1052 ABGB). Teilen Sie dem Veranstalt­er mit, dass Sie am Vertrag festhalten würden, wenn sich die Lage entspannt.

Mein Reiseveran­stalter bietet mir an, umzubuchen. Muss ich das Angebot annehmen?

Das Pauschalre­isegesetz sieht keine Umbuchung auf eine Alternativ­reise bei Gefahr am Urlaubsort vor. Sowohl der Reisende als auch der Reiseveran­stalter können eine Auflösung des Vertrages samt Rückerstat­tung des Reisepreis­es geltend machen.

Ich habe eine Pauschalre­ise gebucht. Ab wann kann ich sie aufgrund der Corona-Krise kostenlos stornieren?

Ein kostenlose­s Storno ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsant­ritt und die Gefahrensi­tuation zeitlich eng beieinande­rliegen. Wenn das Reiseziel beispielsw­eise nicht in der direkt vom Virus betroffene­n Krisenregi­on liegt oder der Urlaub erst in einigen Wochen, zum Beispiel in den Sommerferi­en, angetreten wird, können Sie vorerst nur zuwarten und die weitere Entwicklun­g beobachten.

Ist es sinnvoll, den Sommerurla­ub jetzt schon zu stornieren, oder soll man besser zuwarten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworte­n. Je früher eine Reise storniert wird, desto günstiger sind meist die Stornokost­en. Aber: Wer noch zuwarten will, könnte aufgrund der Entwicklun­gen die Möglichkei­t bekommen, kostenlos zu stornieren.

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