Ihre Rechte in der Krise
Fristen versäumt, der neue Mietvertrag liegt auf Eis, was droht bei einem versehentlichen Quarantäne-Verstoß? Sie, liebe Leser, können uns Ihre Fragen schicken. Rechtsanwalt Johannes Bügler antwortet.
Auch in der Krise sollten Sie, liebe Leser, Ihre Rechte wahren. Doch was gilt? Gerichtsverfahren sind ausgesetzt, Sie dürfen nicht in Ihre neue Wohnung einziehen, und überhaupt: Wie lange gilt die Herstellergarantie für mein neues Auto, das beim Händler steht und nicht ausgeliefert wird? Mit solchen Fragen werden Rechtsanwälte derzeit überhäuft.
Der Penzinger Prozessspezialist Johannes Bügler (Kanzlei Teamanwälte) klärt „Krone“-Leser jetzt kostenlos auf. Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir helfen Ihnen durch den Justiz-Dschungel in diesen schweren Zeiten.
Nur ein Beispiel aus der Praxis, das der Rechtsprofi bereits beantwortet hat:
Frage: Wie setze ich ein gültiges Testament auf?
Ein gültiges Testament kann von jedem Verfasser auch zu Hause eigenhändig (handgeschrieben und unterschrieben) verfasst werden. Dies ist die einfachste und kostengünstigste Form. Aus dem Text muss hervorgehen, dass es sich um den Letzten Willen des Verfassers handelt (Überschrift: „Testament“), bzw. sollte die Formulierung „Dies ist mein
Letzter Wille . . . “vorkommen. Ich empfehle zusätzlich eine Datums- und Ortsangabe. Man benötigt für ein solches Testament keine Zeugen. Das Testament kann an einen Rechtsanwalt versandt, von diesem verwahrt und beim österreichischen Testamentsregister angezeigt werden. Die Mitwirkung eines Notars bei der Errichtung eines Testaments ist entgegen weitverbreiteter Irrmeinung nicht notwendig. Natürlich werden Ihre Fragen anonym behandelt. Wir leiten sie umgehend weiter und drucken sie nach Maßgabe samt Antwort ab.