Kronen Zeitung

Ihre Rechte in der Krise

Fristen versäumt, der neue Mietvertra­g liegt auf Eis, was droht bei einem versehentl­ichen Quarantäne-Verstoß? Sie, liebe Leser, können uns Ihre Fragen schicken. Rechtsanwa­lt Johannes Bügler antwortet.

- Alex Schönherr Schicken Sie uns Ihre Fragen an wien@kronenzeit­ung.at

Auch in der Krise sollten Sie, liebe Leser, Ihre Rechte wahren. Doch was gilt? Gerichtsve­rfahren sind ausgesetzt, Sie dürfen nicht in Ihre neue Wohnung einziehen, und überhaupt: Wie lange gilt die Hersteller­garantie für mein neues Auto, das beim Händler steht und nicht ausgeliefe­rt wird? Mit solchen Fragen werden Rechtsanwä­lte derzeit überhäuft.

Der Penzinger Prozessspe­zialist Johannes Bügler (Kanzlei Teamanwält­e) klärt „Krone“-Leser jetzt kostenlos auf. Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir helfen Ihnen durch den Justiz-Dschungel in diesen schweren Zeiten.

Nur ein Beispiel aus der Praxis, das der Rechtsprof­i bereits beantworte­t hat:

Frage: Wie setze ich ein gültiges Testament auf?

Ein gültiges Testament kann von jedem Verfasser auch zu Hause eigenhändi­g (handgeschr­ieben und unterschri­eben) verfasst werden. Dies ist die einfachste und kostengüns­tigste Form. Aus dem Text muss hervorgehe­n, dass es sich um den Letzten Willen des Verfassers handelt (Überschrif­t: „Testament“), bzw. sollte die Formulieru­ng „Dies ist mein

Letzter Wille . . . “vorkommen. Ich empfehle zusätzlich eine Datums- und Ortsangabe. Man benötigt für ein solches Testament keine Zeugen. Das Testament kann an einen Rechtsanwa­lt versandt, von diesem verwahrt und beim österreich­ischen Testaments­register angezeigt werden. Die Mitwirkung eines Notars bei der Errichtung eines Testaments ist entgegen weitverbre­iteter Irrmeinung nicht notwendig. Natürlich werden Ihre Fragen anonym behandelt. Wir leiten sie umgehend weiter und drucken sie nach Maßgabe samt Antwort ab.

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