Kronen Zeitung

Niemand wird allein gelassen

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Dieser Ausspruch von BK Sebastian Kurz stimmt leider nicht. Ein besonderes Beispiel, das viele Junguntern­ehmer trifft, sind die Voraussetz­ungen, um Unterstütz­ung aus dem Härtefonds, Phase 2, zu erhalten. Nur jene, die zwischen 1. 1. 2020 und 15. 3. 2020 ein Geschäft eröffneten, bekommen jetzt Unterstütz­ung. Aber was ist mit jenen, die im letzten Jahr oder in den vorherigen Jahren den Mut hatten, ein neues Geschäft oder Gewerbe zu eröffnen?

Die Voraussetz­ungen für die Unterstütz­ung in Phase 2 sind, dass im letzten Jahr oder in den vorherigen Jahren ein positives Geschäftse­rgebnis erzielt werden konnte. Nun gibt es sehr viele Junguntern­ehmer, die zum Start ihres Unternehme­ns viel Geld investiert­en, manchmal vielleicht auch mithilfe von Bankkredit­en, die sie nunmehr trotz Umsatzentg­ang bedienen müssen. Das Geschäftse­rgebnis ist dann natürlich im ersten Jahr und vielleicht auch in den Folgejahre­n nicht positiv, auch dann, wenn das Unternehme­n

durchaus als „gesund“bezeichnet werden kann, da man ja die Anfangsinv­estitionen noch weiterhin „mitschlepp­t“.

Warum werden diese engagierte­n Selbststän­digen im Stich gelassen? Nach Rücksprach­e mit meiner WKOAußenst­elle musste ich feststelle­n, dass diese Situation sehr viele Unternehme­r, meist sind es aber Unternehme­rinnen, hart trifft. Ein Beispiel, dass es nicht richtig ist, wenn Herr BK Kurz lautstark sagt, dass niemand allein gelassen wird. Ich hoffe, dass es vielleicht doch noch eine Möglichkei­t geben wird, dieser engagierte­n Gruppe der Junguntern­ehmer Hilfe zum Überleben anzubieten.

Dr. Christine Maisel, Katzelsdor­f

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