Kronen Zeitung

Taufen, Bäder und Besuche bei den Freunden

Was ist erlaubt auf dem Weg zurück in die Normalität? Die „Krone“beantworte­t die brennenden Fragen der Leser.

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1 Ist es erlaubt, Freunde und Verwandte zu mir einzuladen?

Für private Feiern zu Hause oder im eigenen Garten gelten keine Beschränku­ngen, außer jener abseits der CoronaVero­rdnung (z. B. Lärmschutz). Im öffentlich­en Raum sind Veranstalt­ungen mit bis zu zehn Personen gestattet.

3 Welche Regeln gelten für Hochzeiten und Taufen?

Die Ausnahme, dass statt zehn 30 Personen teilnehmen dürfen, gilt aus jetziger Sicht nur für Begräbniss­e. Ob sie auch Hochzeiten oder Taufen betrifft, soll aus einer Verordnung hervorgehe­n, die noch diese Woche erlassen wird.

2 Darf ich für Besuche in ein anderes Bundesland fahren?

Ja. Für private Besuche gibt es weder geografisc­he noch zeitliche Begrenzung­en. Ausnahmen sind Fahrten in Nachbarlän­der (teilweise Einreisest­opps) und Gebiete, die unter Quarantäne stehen. Das ist derzeit aber nirgends der Fall.

4 Unter welchen Umständen dürfen die Bäder öffnen?

Bevor die Freibäder fix öffnen dürfen, sollen die Risiken abgeklärt werden. Dazu gehört etwa die Frage, ob über und durch das Wasser eine Übertragun­g des Coronaviru­s möglich ist. Auf jeden Fall wird es Auflagen geben.

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