Gesetze in Warteschleife
Die Opposition legt sich weiter gegen ein Gesetz, das nur bestimmten Gruppen Zutritt zu Veranstaltungen erlaubt, quer – und verzögert das Inkrafttreten sämtlicher gestern beschlossener Corona-Gesetze.
Ab 1. Mai sollen auch Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen wieder stattfinden dürfen. In diesem Zusammenhang wurde gestern im Nationalrat auch eine Änderung des Epidemiegesetzes beschlossen, das den Bezirksbehörden künftig erlauben soll, Veranstaltungen nur bestimmten Personengruppen zugänglich zu machen. Schon im Vorfeld regte sich heftiger Widerstand gegen das türkis-grüne Gesetzesvorhaben: Die SPÖ zweifelt an dessen Verfassungskonformität. Der rote Pensionistenverband warnte, dass Personengruppen wie Ältere von Veranstaltungen ferngehalten werden könnten. Die Neos fürchten, dass nur jene zu Events dürfen, die auch eine App installiert haben.
Schließlich lenkte TürkisGrün ein und schloss in einem Abänderungsantrag explizit aus, dass die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder die Nichtverwendung einer Corona-App Ausschlusskriterien von Veranstaltungen sind. Veranstaltungen können gemäß Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Auflagen (etwa Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht) gebunden oder auf bestimmte Personenund Berufsgruppen (etwa Vereinsmitglieder oder Spitzensportler) beschränkt werden.
Doch die SPÖ lehnt das Gesetz nach wie vor ab – und könnte mit der FPÖ im Bundesrat ein Veto einlegen. Dadurch kann das Inkrafttreten zwar nicht verhindert, aber deutlich verzögert werden.
Fix ist bislang nur: Sämtliche gestern im Parlament beschlossenen Gesetze (siehe unten) können nicht – wie von Türkis und Grün gewünscht – mit Anfang Mai wirksam werden. Grund ist, dass die Opposition eine von der Koalition für morgen geplante Sondersitzung des Bundesrats verweigert. Regulär tagt die Länderkammer erst wieder am 7. Mai.