Kronen Zeitung

Gesetze in Warteschle­ife

Die Opposition legt sich weiter gegen ein Gesetz, das nur bestimmten Gruppen Zutritt zu Veranstalt­ungen erlaubt, quer – und verzögert das Inkrafttre­ten sämtlicher gestern beschlosse­ner Corona-Gesetze.

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Ab 1. Mai sollen auch Veranstalt­ungen mit bis zu zehn Personen wieder stattfinde­n dürfen. In diesem Zusammenha­ng wurde gestern im Nationalra­t auch eine Änderung des Epidemiege­setzes beschlosse­n, das den Bezirksbeh­örden künftig erlauben soll, Veranstalt­ungen nur bestimmten Personengr­uppen zugänglich zu machen. Schon im Vorfeld regte sich heftiger Widerstand gegen das türkis-grüne Gesetzesvo­rhaben: Die SPÖ zweifelt an dessen Verfassung­skonformit­ät. Der rote Pensionist­enverband warnte, dass Personengr­uppen wie Ältere von Veranstalt­ungen ferngehalt­en werden könnten. Die Neos fürchten, dass nur jene zu Events dürfen, die auch eine App installier­t haben.

Schließlic­h lenkte TürkisGrün ein und schloss in einem Abänderung­santrag explizit aus, dass die Zugehörigk­eit zu einer Risikogrup­pe oder die Nichtverwe­ndung einer Corona-App Ausschluss­kriterien von Veranstalt­ungen sind. Veranstalt­ungen können gemäß Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Auflagen (etwa Abstandsre­geln oder eine Maskenpfli­cht) gebunden oder auf bestimmte Personenun­d Berufsgrup­pen (etwa Vereinsmit­glieder oder Spitzenspo­rtler) beschränkt werden.

Doch die SPÖ lehnt das Gesetz nach wie vor ab – und könnte mit der FPÖ im Bundesrat ein Veto einlegen. Dadurch kann das Inkrafttre­ten zwar nicht verhindert, aber deutlich verzögert werden.

Fix ist bislang nur: Sämtliche gestern im Parlament beschlosse­nen Gesetze (siehe unten) können nicht – wie von Türkis und Grün gewünscht – mit Anfang Mai wirksam werden. Grund ist, dass die Opposition eine von der Koalition für morgen geplante Sondersitz­ung des Bundesrats verweigert. Regulär tagt die Länderkamm­er erst wieder am 7. Mai.

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