Gfrett um die Hortbeiträge
Sonderfinanzierung in Wien nicht für alle Einrichtungen
In Wien sind nicht alle Kinder gleich – auch nicht in Corona-Zeiten. Während die einen Eltern weniger oder gar keine Beiträge für ihren nicht anwesenden Nachwuchs im privaten Hort oder Kindergarten bezahlen müssen, bleibt das den anderen nicht erspart.
Grund für die Ungleichheit sind die Förderrichtlinien der Stadt Wien. Die machen einen Unterschied zwischen privaten und privaten-geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Ersteren müssen ihren Betrieb ohne Förderung finanzieren und bekommen auch jetzt in der Krise nichts. Für private-geförderte Einrichtungen hingegen hat man eine Sonderfinanzierung in Millionenhöhe beschlossen. Diese muss direkt an die Eltern, in Form von niedrigeren Beiträgen während der
Abwesenheit ihrer Kinder, weitergegeben werden.
Als unfair empfinden das jene Eltern, die Beiträge in voller Höhe — von mehreren hundert Euro pro Monat – weiterbezahlen müssen. „Unsere Volksschule ist auf den privaten Hort angewiesen, weil der öffentliche geschlossen wurde“, so der Elternverein der VS Mondweg in Wien 14. Auch Eltern, deren Kinder einen privaten Kindergarten im 9. Bezirk besuchen — nur derzeit eben nicht —, bemängeln diese Ungleichbehandlung.
Grundsätzlich sei keine private elementare Bildungseinrichtung dazu verpflichtet, mit der Stadt Wien eine Fördervereinbarung abzuschließen, teilte uns die zuständige Magistratsabteilung lapidar mit. Die Zahlungsmodalitäten seien Privatsache zwischen den Eltern und der jeweiligen Einrichtung, auf die man keinen Einfluss habe.
Aber gleich behandeln in der Krise könnte man schon, findet Ihre Ombudsfrau!