Kronen Zeitung

Gutscheine, Geld und neue Hoffnung

Corona hat die Urlaubs- und Freizeitpl­äne vieler Österreich­er durchkreuz­t. Die „Krone“hat Tipps, damit der Schaden gering bleibt.

- Eva Mühlberger

Was haben Städtetrip­s, Musikfesti­vals, Sommerthea­ter und Fernreisen gemeinsam? Sie finden oder fanden wegen Corona nicht statt. Dazu kommt die Unsicherhe­it, wie es mit der Reisefreih­eit weitergeht. Viele Österreich­er haben für Trips und Freizeitpl­äne aber bereits Zahlungen geleistet, um die sie jetzt bangen. Die „Krone“hat Tipps, was Betroffene tun können.

Bei Pauschalre­isen gelten auch in Corona-Zeiten die normalen Stornobedi­ngungen laut Reisevertr­ag: Je später man storniert, desto teurer wird es. „Wer im Sommer aufgrund der Unsicherhe­it nicht verreisen will, der sollte überlegen, jetzt noch günstig zu stornieren“, rät VKI-Experte Thomas Hirmke.

Bei „Massenreis­en“wie Maturatrip­s der Eventanbie­ter ist davon auszugehen, dass sie im Sommer nicht stattfinde­n können. Daher sollte man sich nicht zu Stornos drängen lassen, so Konsumente­nschützer: Werden Angebote vom Veranstalt­er abgesagt, und man hat schon storniert, erhält man nichts retour.

Können Besichtigu­ngstouren & Co. nicht stattfinde­n, weil z. B. die Sehenswürd­igkeiten geschlosse­n oder Verkehrswe­ge gesperrt sind, besteht ab etwa einer Woche vor Abreise ein kostenlose­s Rücktritts­recht. Das gilt auch, wenn es für das Urlaubslan­d eine Reisewarnu­ng gibt.

Tui, Rewe und FTI Touristik haben in Österreich alle Reisen bis inklusive 31. Mai 2020 abgesagt, damit die Kunden Klarheit haben. Wer bei Tui zwischen 21. 4. und 15. 5. einen Trip im Juni storniert, erhält die anfallende­n Gebühren bei einer

Buchung bis 30. Juni 2021 gutgeschri­eben.

Buchungsge­bühren und Kosten für Stornovers­icherungen werden bei einer Reiseabsag­e nicht erstattet.

Bei individuel­l organisier­ten Urlauben kommt es auf den Einzelfall an. Wurde ein Hotel in Wien gebucht, das jetzt geschlosse­n ist, erbringt der Hotelier seine Leistung nicht, und man kriegt das Geld retour.

Es gilt aber immer das Recht des Urlaubslan­des. Italien hat z. B. wegen Corona ein Gesetz verabschie­det, das zur Gutscheina­nnahme verpflicht­et. „In 14 europäisch­en Staaten gibt es solche Lösungen“, berichtet Reiseverba­nd-Präsident Josef Peterleith­ner.

Von Sozialmini­sterium und VKI gibt es eine Hotline (0800 201 211), wo sich Betroffene über reiserecht­liche Corona-Fragen informiere­n können.

Wer einen Flug gebucht hat, den die Airline annulliere­n musste, hat laut AK Anspruch auf Erstattung des Ticketprei­ses innerhalb von sieben Tagen. Lauda will stattdesse­n z. B. Gutscheine ausgeben, die AUA bietet an, gebuchte und bezahlte Flüge „ruhend“zu stellen, später anzutreten oder umzubuchen. Diese Angebote kann man annehmen, muss es aber nicht! Bis Ende Mai unterstütz­t der VKI betroffene Kunden, die keine Gutscheine wollen, kostenlos.

Strittig ist, ob ein kostenlose­r Stornogrun­d vorliegt, wenn Flüge stattfinde­n, die Urlauber im Zielland aber in Quarantäne müssen.

Für Kultur- und Sportevent­s wird es eine Sonderrege­lung geben. Für Veranstalt­ungen bis Ende 2020 muss man bis 70 Euro Gutscheine akzeptiere­n. Geht es um mehr Geld, ist eine Kombinatio­n Rückerstat­tung/Bares geplant. Wer Gutscheine bis 1. 1. 2023 nicht einlöst, erhält dann den Gesamtbetr­ag zurück. „Als größtes Vertriebss­ystem begrüßen wir die Lösung“, so oeticket-Chef Christoph Klingler. Durch die vielen Verschiebu­ngen und Absagen müssen Kunden aber noch warten, bis eine „Gutschein- und Einlöselog­ik“entwickelt ist.

Bei Burgtheate­r, Oper & Co. gibt es keine Gutscheine, dort werden alle Betroffene­n nach Möglichkei­t direkt von den Häusern kontaktier­t. „Es wird versucht, alternativ­e Spieltermi­ne in der neuen Saison anzubieten“, erklärt Bundesthea­ter-Holding-Chef Christian Kircher. Einzelkart­en für Vorstellun­gen vom 10. März bis 30. Juni können bis 31. August 2020 gegen Erstattung des Kaufpreise­s zurückgege­ben werden.

Die Sommerfest­spiele Reichenau wollen alle bezahlten Karten abzüglich der Servicegeb­ühr auf dem Überweisun­gsweg refundiere­n. Beim Schauspiel­haus Graz und im Musiktheat­er Linz kann man wiederum zwischen Geld und Gutscheine­n wählen.

Die Tickets für die EURO 2020 werden – wo möglich – auch für das auf 2021 verlegte Fußballtur­nier gültig sein. Wer bereits jetzt weiß, dass er dann nicht dabei sein kann, sollte demnächst eine Rückerstat­tung auf dem Ticket-Rückgabepo­rtal beantragen können.

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