Nachfragen zahlt sich aus Selbst überprüfen
Kostenlos, kompetent und konsequent: Die MieterHilfe unterstützt auch bei offenen Fragen zur Betriebskostenabrechnung.
Jedes Jahr im Juni landet bei vielen MieterInnen die Betriebskostenabrechnung im Postkasten oder findet sich am schwarzen Brett im Stiegenhaus. Im besten Fall resultiert eine Gutschrift daraus, die üblicherweise mit der übernächsten Zinszahlung gegenverrechnet wird. Manchmal ergibt sich aber auch eine Nachzahlung – dies sollte MieterInnen veranlassen, genauer hinzusehen. Dabei unterstützt sie die Mieterhilfe kostenlos. Denn Erfahrungswerte zeigen, dass rund 90% der geprüften BK-Abrechnungen von privaten Vermietern fehlerhaft sind.
Auch heuer gehen wieder verstärkt Anrufe mit Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung bei der MieterHilfe, der kostenlosen Servicestelle der Stadt Wien, ein. Viele MieterInnen informieren sich jetzt, ob die vorgeschriebenen Betriebskostenabrechnungen korrekt sind und welche Kosten tatsächlich abgerechnet werden dürfen.
Was sind Betriebskosten?
Bei den Betriebskosten handelt es sich im Wesentlichen um laufende Kosten sowie öffentliche Abgaben für den Betrieb eines Wohnhauses. Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) können den MieterInnen als Betriebskosten verrechnet werden: Wasser/Abwasser ✔ Kanalräumung ✔ Müllabfuhr ✔ Entrümpelung von herrenlosem ✔ Gut Schädlingsbekämpfung ✔ Kehrgebühren (Rauchfangkehrer) ✔
Strom für Beleuchtung und ✔ Gemeinschaftsanlagen Versicherungsprämien für ✔ Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden Versicherungsprämien für ✔ Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der MieterInnen dieser Überwälzung zugestimmt hat Verwaltungshonorar ✔
Hausreinigung (Hausbesorger, ✔ Hausbetreuer) Öffentliche Abgaben ✔ (Grundsteuer) Laufende Betriebskosten ✔ von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Grünanlagen etc.) Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der MieterInnen ist nicht zulässig.
Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im MRG bis zu drei Jahre rückwirkend vorgesehen.
Um einen schnellen Überblick zu bekommen, hat die MieterHilfe unter www. betriebskostenrechner.wien.at ein Servicetool geschaffen, das ebenfalls kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung steht. Wenn sich zu hohe Werte oder Ungereimtheiten ergeben, raten die ExpertInnen der MieterHilfe unbedingt zur Kontaktaufnahme.
Lieber einmal zu oft nachgefragt, lautet die Devise.