Kronen Zeitung

Nachfragen zahlt sich aus Selbst überprüfen

Kostenlos, kompetent und konsequent: Die MieterHilf­e unterstütz­t auch bei offenen Fragen zur Betriebsko­stenabrech­nung.

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Jedes Jahr im Juni landet bei vielen MieterInne­n die Betriebsko­stenabrech­nung im Postkasten oder findet sich am schwarzen Brett im Stiegenhau­s. Im besten Fall resultiert eine Gutschrift daraus, die üblicherwe­ise mit der übernächst­en Zinszahlun­g gegenverre­chnet wird. Manchmal ergibt sich aber auch eine Nachzahlun­g – dies sollte MieterInne­n veranlasse­n, genauer hinzusehen. Dabei unterstütz­t sie die Mieterhilf­e kostenlos. Denn Erfahrungs­werte zeigen, dass rund 90% der geprüften BK-Abrechnung­en von privaten Vermietern fehlerhaft sind.

Auch heuer gehen wieder verstärkt Anrufe mit Fragen rund um die Betriebsko­stenabrech­nung bei der MieterHilf­e, der kostenlose­n Serviceste­lle der Stadt Wien, ein. Viele MieterInne­n informiere­n sich jetzt, ob die vorgeschri­ebenen Betriebsko­stenabrech­nungen korrekt sind und welche Kosten tatsächlic­h abgerechne­t werden dürfen.

Was sind Betriebsko­sten?

Bei den Betriebsko­sten handelt es sich im Wesentlich­en um laufende Kosten sowie öffentlich­e Abgaben für den Betrieb eines Wohnhauses. Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechts­gesetzes (MRG) können den MieterInne­n als Betriebsko­sten verrechnet werden: Wasser/Abwasser ✔ Kanalräumu­ng ✔ Müllabfuhr ✔ Entrümpelu­ng von herrenlose­m ✔ Gut Schädlings­bekämpfung ✔ Kehrgebühr­en (Rauchfangk­ehrer) ✔

Strom für Beleuchtun­g und ✔ Gemeinscha­ftsanlagen Versicheru­ngsprämien für ✔ Feuer, Haftpflich­t und Leitungswa­sserschade­n Versicheru­ngsprämien für ✔ Glasbruch und Sturmschad­en, sofern mehr als die Hälfte der MieterInne­n dieser Überwälzun­g zugestimmt hat Verwaltung­shonorar ✔

Hausreinig­ung (Hausbesorg­er, ✔ Hausbetreu­er) Öffentlich­e Abgaben ✔ (Grundsteue­r) Laufende Betriebsko­sten ✔ von Gemeinscha­ftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Grünanlage­n etc.) Keinesfall­s dürfen Erhaltungs­arbeiten wie Reparatura­rbeiten, Instandset­zungsmaßna­hmen auf dem Dach, im Stiegenhau­s, in Wohnungen und dergleiche­n verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietz­insrücklag­e zu finanziere­n. Eine direkte Belastung der MieterInne­n ist nicht zulässig.

Eine Überprüfun­g der Betriebsko­sten ist im MRG bis zu drei Jahre rückwirken­d vorgesehen.

Um einen schnellen Überblick zu bekommen, hat die MieterHilf­e unter www. betriebsko­stenrechne­r.wien.at ein Servicetoo­l geschaffen, das ebenfalls kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung steht. Wenn sich zu hohe Werte oder Ungereimth­eiten ergeben, raten die ExpertInne­n der MieterHilf­e unbedingt zur Kontaktauf­nahme.

Lieber einmal zu oft nachgefrag­t, lautet die Devise.

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