Kronen Zeitung

Reicht eine Reisewarnu­ng des Außenminis­teriums, um einen Flug kostenlos zu stornieren?

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Ja, eine eindeutige Reisewarnu­ng durch das Außenamt kann als stornofrei­er Rücktritts­grund gewertet werden. Das gilt allerdings erst, wenn dieser Zustand kurz vor Reiseantri­tt herrscht. Nehmen Sie mit der Fluglinie Kontakt auf, rät die Arbeiterka­mmer. Weiter in der Zukunft liegende Flüge können nicht ohne Weiteres kostenlos storniert werden.

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