Gesetzeslücke bei Risikopatienten
Angehörige von Risikopatienten stehen mitunter vor einer schwierigen Situation: Die Arbeiterkammer Wien weist auf einen konkreten Fall hin, bei dem ein Betroffener weder Homeoffice machen kann, noch abgeschottet seine Tätigkeit in einer Firma durchführen kann. Gleichzeitig wohnt seine 87-jährige pflegebedürftige Mutter bei ihm. Anspruch auf eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung besteht in diesem Fall aber nicht. „Diese Gesetzeslücke gehört endlich geschlossen“, fordert AK-Präsidentin Renate Anderl. Tausende Menschen seien davon betroffen.