Schuldenvergemeinschaftung mit Pleiteländern
Solidarität gilt in einer Gemeinschaft, wenn einer verkraftbare Nachteile in Kauf nimmt, im Vertrauen darauf, dass sich der andere in einer ähnlichen Situation ebenso verhalten wird. Es ist jedoch unerträglich
unsolidarisch, wenn neun – durch Misswirtschaft und Korruption – permanent pleitenahe südeuropäische EU-Staaten (I, GR, ESP, P, F etc.) bedingungslose Schuldenvergemeinschaftung mittels Billionen-Wiederaufbaufonds unter dem Feigenblatt Corona fordern, wobei sie Strukturreformen und Steuerpakete ablehnen.
Diese Finanzierung von EU-Staaten widerspricht dem Maastrichtvertrag. Ähnlich wie in Deutschland das Verfassungsgericht über finanzielle Selbstverpflichtung gegenüber der EU wacht, wären bei uns umgehend wirksame Voraussetzungen zu schaffen, Österreich vor einem Staatskonkurs aufgrund von Schuldenvergemeinschaftungen zu schützen.
Mag. Dr. Ewald Maurer, Richter i. R., Wien