Kronen Zeitung

Miete reduzieren

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„Ist es richtig, dass ich bei meiner Mietwohnun­g wegen Corona jetzt Mietzinsmi­nderung fordern bzw. vornehmen kann?“

Prinzipiel­l nein. Anders als bei manchen Geschäftsr­aummieten kommt bei Wohnungsmi­ete eine Mietzinsmi­nderung „nur“aufgrund von Corona meistens nicht in Betracht. Ausnahme: Der Mietzins für die Zweitwohnu­ng in einem Quarantäne-Gebiet konnte gemindert werden. Ansonsten ist eine Zinsminder­ung nur dann zulässig, wenn der vereinbart­e Gebrauch der Wohnung wesentlich beeinträch­tigt ist: z.B eine defekte Heizung.

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