Miete reduzieren
„Ist es richtig, dass ich bei meiner Mietwohnung wegen Corona jetzt Mietzinsminderung fordern bzw. vornehmen kann?“
Prinzipiell nein. Anders als bei manchen Geschäftsraummieten kommt bei Wohnungsmiete eine Mietzinsminderung „nur“aufgrund von Corona meistens nicht in Betracht. Ausnahme: Der Mietzins für die Zweitwohnung in einem Quarantäne-Gebiet konnte gemindert werden. Ansonsten ist eine Zinsminderung nur dann zulässig, wenn der vereinbarte Gebrauch der Wohnung wesentlich beeinträchtigt ist: z.B eine defekte Heizung.