Meditation
Eine Psychosozialkraft nimmt an Meditationskursen teil, um ihre „Psychohygiene zu fördern“und ihre „psychische Gesundheit zu schützen“. Trotz ihrer Angaben, die Kurse seien eine unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für ihre Berufsausübung als psychosoziale Fachkraft, fallen diese in den Bereich der privaten Lebensführung, da sie die Entfaltung des Charaktergefüges, die Bewältigung von Stress sowie die Beseitigung negativer Einstellungen zum Inhalt haben. Daher stellen die getätigten Aufwendungen keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten dar.