Kronen Zeitung

Neue Regeln für die Gastronomi­e

Vorschrift­en für Öffnung der Gastronomi­e fix, auch mehr Klarheit beim „Corona-Fonds neu“

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Wenn am 15. Mai die Gastrobetr­iebe endlich aufsperren, dann mit Auflagen, die nun per Verordnung präzisiert wurden: Maximal vier Erwachsene plus minderjähr­ige Kinder dürfen auf reserviert­en Tischen sitzen, Plätze werden vom Personal zugewiesen, Abstand zum Nebentisch mindestens 1 m oder eine räumliche Trennung dazwischen (Paravents etc.), Maskenpfli­cht für Mitarbeite­r und Gäste (außer am Tisch), Gegenständ­e wie Salzstreue­r dürfen nicht herumstehe­n, SB ist bei vorverpack­ten Speisen bzw. Ausfolgung durchs Personal erlaubt. Strafen bei Nichtbeach­tung sind vorerst nicht geplant, sagt die Regierung, man setze auf „Beratung“und den Hausversta­nd.

Wie berichtet, wird zudem der Corona-Hilfsfonds für Kleinbetri­ebe aller Branchen ausgeweite­t: Bei Antrag ab 20. Mai auf finanzonli­ne.at erhalten sie bis 75% ihrer Fixkosten für drei Monate refundiert, davon 1/3 sofort. Für die „Krone“hat das Finanzmini­sterium errechnet, wie viel Geld das bringt.

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Trotz Maskenpfli­cht – Wirte und Gäste warten sehnsüchti­g aufs Aufsperren.

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