Neue Regeln für die Gastronomie
Vorschriften für Öffnung der Gastronomie fix, auch mehr Klarheit beim „Corona-Fonds neu“
Wenn am 15. Mai die Gastrobetriebe endlich aufsperren, dann mit Auflagen, die nun per Verordnung präzisiert wurden: Maximal vier Erwachsene plus minderjährige Kinder dürfen auf reservierten Tischen sitzen, Plätze werden vom Personal zugewiesen, Abstand zum Nebentisch mindestens 1 m oder eine räumliche Trennung dazwischen (Paravents etc.), Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste (außer am Tisch), Gegenstände wie Salzstreuer dürfen nicht herumstehen, SB ist bei vorverpackten Speisen bzw. Ausfolgung durchs Personal erlaubt. Strafen bei Nichtbeachtung sind vorerst nicht geplant, sagt die Regierung, man setze auf „Beratung“und den Hausverstand.
Wie berichtet, wird zudem der Corona-Hilfsfonds für Kleinbetriebe aller Branchen ausgeweitet: Bei Antrag ab 20. Mai auf finanzonline.at erhalten sie bis 75% ihrer Fixkosten für drei Monate refundiert, davon 1/3 sofort. Für die „Krone“hat das Finanzministerium errechnet, wie viel Geld das bringt.