„Wie viel muss ich zahlen?“
MieterHilfe prüft Betriebskostenabrechnung – Gutschrift oder Nachzahlung:
Jedes Jahr im Juni landet bei vielen MieterInnen die Betriebskostenabrechnung im Postkasten oder findet sich am schwarzen Brett im Stiegenhaus. Bei der Überprüfung unterstützt die MieterHilfe kostenlos.
Auch heuer gehen wieder verstärkt Anrufe mit Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung bei der MieterHilfe, der kostenlosen Servicestelle der Stadt Wien, ein. Viele MieterInnen informieren sich jetzt, ob die vorgeschriebenen Betriebskostenabrechnungen tatsächlich korrekt sind. Die VermieterInnen sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abzurechnen.
Was sind Betriebskosten? Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Wohnhauses. Bei einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) anwendbar ist. Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes können den MieterInnen als Betriebskosten verrechnet werden: Müllabfuhr Entrümpelung von herrenlosem Gut Schädlingsbekämpfung Kehrgebühren (Rauchfangkehrer) Verwaltungshonorar Hausreinigung (Hausbesorger, Hausbetreuer)
Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der Mieter ist nicht zulässig.
Rechte und Pflichten der Mieter
Die Pauschalabrechnung ist die gängigste Variante der Betriebskostenvorschreibung. In diesem Fall heben die Vermieter einen monatlich gleichbleibenden Betrag ein und rechnen diesen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ab. Um eine detaillierte Überprüfung der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungseinsicht zu empfehlen. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im Mietrechtsgesetz bis zu drei Jahre rückwirkend vorgesehen.
MieterHilfe – kostenlos, kompetent, konsequent Die ExpertInnen der MieterHilfe stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung. Unter www.mieterhilfe.at erhalten Ratsuchende zusätzliche Informationen.
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