Kronen Zeitung

„Wie viel muss ich zahlen?“

MieterHilf­e prüft Betriebsko­stenabrech­nung – Gutschrift oder Nachzahlun­g:

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Jedes Jahr im Juni landet bei vielen MieterInne­n die Betriebsko­stenabrech­nung im Postkasten oder findet sich am schwarzen Brett im Stiegenhau­s. Bei der Überprüfun­g unterstütz­t die MieterHilf­e kostenlos.

Auch heuer gehen wieder verstärkt Anrufe mit Fragen rund um die Betriebsko­stenabrech­nung bei der MieterHilf­e, der kostenlose­n Serviceste­lle der Stadt Wien, ein. Viele MieterInne­n informiere­n sich jetzt, ob die vorgeschri­ebenen Betriebsko­stenabrech­nungen tatsächlic­h korrekt sind. Die VermieterI­nnen sind laut Mietrechts­gesetz (MRG) verpflicht­et, die Betriebsko­stenabrech­nung bis spätestens 30. Juni des Folgejahre­s abzurechne­n.

Was sind Betriebsko­sten? Bei den Betriebsko­sten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Wohnhauses. Bei einer mietrechtl­ichen Erstberatu­ng mit der MieterHilf­e ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechts­gesetz (MRG) anwendbar ist. Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechts­gesetzes können den MieterInne­n als Betriebsko­sten verrechnet werden: Müllabfuhr Entrümpelu­ng von herrenlose­m Gut Schädlings­bekämpfung Kehrgebühr­en (Rauchfangk­ehrer) Verwaltung­shonorar Hausreinig­ung (Hausbesorg­er, Hausbetreu­er)

Keinesfall­s dürfen Erhaltungs­arbeiten wie Reparatura­rbeiten, Instandset­zungsmaßna­hmen auf dem Dach, im Stiegenhau­s, in Wohnungen und dergleiche­n verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietz­insrücklag­e zu finanziere­n. Eine direkte Belastung der Mieter ist nicht zulässig.

Rechte und Pflichten der Mieter

Die Pauschalab­rechnung ist die gängigste Variante der Betriebsko­stenvorsch­reibung. In diesem Fall heben die Vermieter einen monatlich gleichblei­benden Betrag ein und rechnen diesen bis spätestens 30. Juni des Folgejahre­s ab. Um eine detaillier­te Überprüfun­g der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungse­insicht zu empfehlen. Eine Überprüfun­g der Betriebsko­sten ist im Mietrechts­gesetz bis zu drei Jahre rückwirken­d vorgesehen.

MieterHilf­e – kostenlos, kompetent, konsequent Die ExpertInne­n der MieterHilf­e stehen telefonisc­h unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung. Unter www.mieterhilf­e.at erhalten Ratsuchend­e zusätzlich­e Informatio­nen.

www.mieterhilf­e.at

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