UHBP und die Sperrstunde
Gleich vorweg: Hierzulande gilt noch immer „Gleiches Recht für alle!“Wenn nun eine Polizeistreife im Zuge einer nächtlichen Kontrolle den Herrn Bundespräsidenten beim Überziehen der Sperrstunde erwischt hat, dann ist das derzeit laut geltendem Recht ein strafbares Delikt. So weit, so schlecht. Wenn nun unser Staatsoberhaupt (oder sonst irgendjemand) deshalb eine Strafe aufgebrummt kriegt, dann sollte dazugesagt werden, dass der Nutzen aus dieser Strafe bloß der Staatskasse dient, weniger gegen das Coronavirus.
Bei allem Respekt gegenüber den zahlreichen und richtigen Maßnahmen, diese Pandemie eindämmen zu wollen, aber jeder weiß mittlerweile, dass bei so manchen Regeln gehörig übers Ziel geschossen wurde. Also möge mir jemand erklären, ob es nicht völlig wurscht ist, wenn jemand im Schanigarten die Zeit übersieht und länger sitzen bleibt als erlaubt, sofern er sich sonst nichts zuschulden kommen lässt, also etwa lärmen.
Ansonsten macht es bei einer etwaigen Ansteckung aber schon gar keinen Unterschied mehr, ob das vor oder nach 23 Uhr passiert. So gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, die zwar per Gesetz erlassen wurden, aber tatsächlich völlig überzogen sind, null Sinn machen und bloß Kopfschütteln bewirken. Die Sperrstunde von 23 Uhr mag ganz vernünftig sein, aber egal, wer nun etwas länger im Schanigarten sitzt: Dem Virus wird’s egal sein . . .
Hermann Edelhauser, Niedersulz