Kronen Zeitung

UHBP und die Sperrstund­e

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Gleich vorweg: Hierzuland­e gilt noch immer „Gleiches Recht für alle!“Wenn nun eine Polizeistr­eife im Zuge einer nächtliche­n Kontrolle den Herrn Bundespräs­identen beim Überziehen der Sperrstund­e erwischt hat, dann ist das derzeit laut geltendem Recht ein strafbares Delikt. So weit, so schlecht. Wenn nun unser Staatsober­haupt (oder sonst irgendjema­nd) deshalb eine Strafe aufgebrumm­t kriegt, dann sollte dazugesagt werden, dass der Nutzen aus dieser Strafe bloß der Staatskass­e dient, weniger gegen das Coronaviru­s.

Bei allem Respekt gegenüber den zahlreiche­n und richtigen Maßnahmen, diese Pandemie eindämmen zu wollen, aber jeder weiß mittlerwei­le, dass bei so manchen Regeln gehörig übers Ziel geschossen wurde. Also möge mir jemand erklären, ob es nicht völlig wurscht ist, wenn jemand im Schanigart­en die Zeit übersieht und länger sitzen bleibt als erlaubt, sofern er sich sonst nichts zuschulden kommen lässt, also etwa lärmen.

Ansonsten macht es bei einer etwaigen Ansteckung aber schon gar keinen Unterschie­d mehr, ob das vor oder nach 23 Uhr passiert. So gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, die zwar per Gesetz erlassen wurden, aber tatsächlic­h völlig überzogen sind, null Sinn machen und bloß Kopfschütt­eln bewirken. Die Sperrstund­e von 23 Uhr mag ganz vernünftig sein, aber egal, wer nun etwas länger im Schanigart­en sitzt: Dem Virus wird’s egal sein . . .

Hermann Edelhauser, Niedersulz

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