Arzt soll 109 Buben missbraucht haben
Urologe ist wegen 109-fachen Missbrauchs angeklagt Verteidiger sagt:
MISSBRAUCH IN 109 FÄLLEN wirft die Justiz einem Urologen aus Oberösterreich vor. Er soll bei den Opfern verbotene Behandlungsmethoden angewendet haben. 40 Buben waren laut Anklage unter 14 Jahren. Er bekennt sich beim Prozess in Wels großteils schuldig.
„Sex im Sinne, wie wir das verstehen, hat es nicht gegeben“, sagt Verteidiger Bernd Wiesinger über jenen Urologen aus Oberösterreich, der 109 Buben missbraucht haben soll. Der 56-jährige Mediziner selbst bekannte sich beim Prozessauftakt am Dienstag in Wels „großteils schuldig, und ich bedaure es sehr“.
Die Dimension des Prozesses zeigt sich schon im Schwurgerichtssaal in Wels: Drei Verteidiger, zwei Staatsanwälte, dazu 13 Opfervertreter und einige Journalisten – durch die Coronabedingten Abstände ist der große Saal damit gefüllt. Opfer und Eltern verfolgen das Geschehen per Video in einem anderen Raum.
„Es ist ein Tatplan zu erkennen, seine berufliche Tätigkeit für Missbrauch zu benutzen“, fasst Staatsanwalt Manfred Holzinger die Anklage zusammen. Sie ist in zehn Deliktgruppen unterteilt. Am schwerwiegendsten ist dabei der sexuelle Missbrauch von 109 Buben. 40 der Opfer waren noch keine 14 Jahre alt, als ihnen der Urologe, dem ein Gutachten Pädophilie bescheinigt, zu Leibe rückte. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellem Missbrauch aus: Drei Knaben haben laut Gutachten dadurch Störungen erlitten.
Viele Buben hat der Urologe zur Masturbation aufgefordert. Der Verteidiger spricht dabei von einer „Grenzüberschreitung“.
Den Missbrauch des Autoritätsverhältnisses
gibt der Mediziner auch zu. „Er wollte so eine Art Aufklärungscoach sein“, versucht sein Anwalt eine Erklärung. In den schwereren Fällen geht es um Analuntersuchungen, die – so ein Experte – nicht medizinisch indiziert waren, und um Penisvermessungen. Die Opfer
waren beschämt, hätten dem Arzt aber vertraut, sagen ihre Vertreter.
Zu Beginn seiner Einvernehme nahm der Angeklagte zu all den Anschuldigungen Stellung – doch zuvor wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Opfer ausgeschlossen. Das Urteil ist für 10. Juni geplant.