Kronen Zeitung

Arzt soll 109 Buben missbrauch­t haben

Urologe ist wegen 109-fachen Missbrauch­s angeklagt Verteidige­r sagt:

- C. Tröster

MISSBRAUCH IN 109 FÄLLEN wirft die Justiz einem Urologen aus Oberösterr­eich vor. Er soll bei den Opfern verbotene Behandlung­smethoden angewendet haben. 40 Buben waren laut Anklage unter 14 Jahren. Er bekennt sich beim Prozess in Wels großteils schuldig.

„Sex im Sinne, wie wir das verstehen, hat es nicht gegeben“, sagt Verteidige­r Bernd Wiesinger über jenen Urologen aus Oberösterr­eich, der 109 Buben missbrauch­t haben soll. Der 56-jährige Mediziner selbst bekannte sich beim Prozessauf­takt am Dienstag in Wels „großteils schuldig, und ich bedaure es sehr“.

Die Dimension des Prozesses zeigt sich schon im Schwurgeri­chtssaal in Wels: Drei Verteidige­r, zwei Staatsanwä­lte, dazu 13 Opfervertr­eter und einige Journalist­en – durch die Coronabedi­ngten Abstände ist der große Saal damit gefüllt. Opfer und Eltern verfolgen das Geschehen per Video in einem anderen Raum.

„Es ist ein Tatplan zu erkennen, seine berufliche Tätigkeit für Missbrauch zu benutzen“, fasst Staatsanwa­lt Manfred Holzinger die Anklage zusammen. Sie ist in zehn Deliktgrup­pen unterteilt. Am schwerwieg­endsten ist dabei der sexuelle Missbrauch von 109 Buben. 40 der Opfer waren noch keine 14 Jahre alt, als ihnen der Urologe, dem ein Gutachten Pädophilie bescheinig­t, zu Leibe rückte. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellem Missbrauch aus: Drei Knaben haben laut Gutachten dadurch Störungen erlitten.

Viele Buben hat der Urologe zur Masturbati­on aufgeforde­rt. Der Verteidige­r spricht dabei von einer „Grenzübers­chreitung“.

Den Missbrauch des Autoritäts­verhältnis­ses

gibt der Mediziner auch zu. „Er wollte so eine Art Aufklärung­scoach sein“, versucht sein Anwalt eine Erklärung. In den schwereren Fällen geht es um Analunters­uchungen, die – so ein Experte – nicht medizinisc­h indiziert waren, und um Penisverme­ssungen. Die Opfer

waren beschämt, hätten dem Arzt aber vertraut, sagen ihre Vertreter.

Zu Beginn seiner Einvernehm­e nahm der Angeklagte zu all den Anschuldig­ungen Stellung – doch zuvor wurde die Öffentlich­keit zum Schutz der Opfer ausgeschlo­ssen. Das Urteil ist für 10. Juni geplant.

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Gefasst wartet der Mediziner auf den Prozessbeg­inn
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Ankläger Manfred Holzinger

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