Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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In der Ticket-App der ÖBB eine Fahrkarte von Wien-Floridsdor­f nach Retz (NÖ) wollte Renate L. (Name geändert) kaufen. Was der Leserin leider nicht aufgefalle­n ist: Die Bezahlung mittels Überweisun­g hatte nicht geklappt. Bei der Kontrolle durch den Zugbegleit­er erhielt Frau L. prompt eine Strafe über 135 €, da sie kein gültiges Ticket hatte. Die Bitte, die Überweisun­g noch fertigstel­len zu dürfen, wurde vom Schaffner abgelehnt. Ein Anruf beim Kundenserv­ice blieb ebenfalls ohne Erfolg, die Leserin schrieb in weiterer Folge uns. Laut ÖBB hat der Mitarbeite­r tariflich korrekt gehandelt. Man fand dennoch eine kundenfreu­ndliche Lösung. Wenn Frau L. die Strafe bezahlt, erhält sie einen Gutschein abzüglich Ticketprei­s und Bearbeitun­gsgebühr.

Erstaunt war Martina A. wegen der Inkassofor­derung, die sie im Auftrag eines Mobilfunku­nternehmen­s für eine ihr unbekannte Rufnummer erhielt. Die Niederöste­rreicherin versuchte, den Fall selbst zu klären, scheiterte jedoch. Und ersuchte uns um Hilfe. Wie Drei aufklärte, handelte es sich um einen alten, zuletzt nicht mehr genutzten Internet-Vertrag, den Frau A.s Ehemann geschlosse­n hatte. Wenn die offene Grundgebüh­r bezahlt wird, löst man in Kulanz den Vertrag und verzichtet auf die Restforder­ung.

Über eine Buchungspl­attform im Internet hatte Leserin Doris H. zwei Tickets einer Billig-Airline gebucht. Anfang Mai erhielt die Niederöste­rreicherin ein E-Mail, dass der Flug abgesagt wurde. Frau H. versuchte daraufhin, ihr Geld zurückzube­kommen. Das gestaltete sich jedoch schwierig. „Die Fluglinie meinte, ich müsse mich an die Internet-Plattform wenden. Diese verwies mich wiederum an die Airline“, ärgerte sich die Leserin. Nachdem sich die Ombudsfrau an Opodo wandte, gab es eine Lösung. Das Geld für den Flug wird nun umgehend erstattet.

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