WIR DANKEN
In der Ticket-App der ÖBB eine Fahrkarte von Wien-Floridsdorf nach Retz (NÖ) wollte Renate L. (Name geändert) kaufen. Was der Leserin leider nicht aufgefallen ist: Die Bezahlung mittels Überweisung hatte nicht geklappt. Bei der Kontrolle durch den Zugbegleiter erhielt Frau L. prompt eine Strafe über 135 €, da sie kein gültiges Ticket hatte. Die Bitte, die Überweisung noch fertigstellen zu dürfen, wurde vom Schaffner abgelehnt. Ein Anruf beim Kundenservice blieb ebenfalls ohne Erfolg, die Leserin schrieb in weiterer Folge uns. Laut ÖBB hat der Mitarbeiter tariflich korrekt gehandelt. Man fand dennoch eine kundenfreundliche Lösung. Wenn Frau L. die Strafe bezahlt, erhält sie einen Gutschein abzüglich Ticketpreis und Bearbeitungsgebühr.
Erstaunt war Martina A. wegen der Inkassoforderung, die sie im Auftrag eines Mobilfunkunternehmens für eine ihr unbekannte Rufnummer erhielt. Die Niederösterreicherin versuchte, den Fall selbst zu klären, scheiterte jedoch. Und ersuchte uns um Hilfe. Wie Drei aufklärte, handelte es sich um einen alten, zuletzt nicht mehr genutzten Internet-Vertrag, den Frau A.s Ehemann geschlossen hatte. Wenn die offene Grundgebühr bezahlt wird, löst man in Kulanz den Vertrag und verzichtet auf die Restforderung.
Über eine Buchungsplattform im Internet hatte Leserin Doris H. zwei Tickets einer Billig-Airline gebucht. Anfang Mai erhielt die Niederösterreicherin ein E-Mail, dass der Flug abgesagt wurde. Frau H. versuchte daraufhin, ihr Geld zurückzubekommen. Das gestaltete sich jedoch schwierig. „Die Fluglinie meinte, ich müsse mich an die Internet-Plattform wenden. Diese verwies mich wiederum an die Airline“, ärgerte sich die Leserin. Nachdem sich die Ombudsfrau an Opodo wandte, gab es eine Lösung. Das Geld für den Flug wird nun umgehend erstattet.