Kronen Zeitung

Familienbo­nus Plus ging für Wiener Vater nach hinten los

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Der Familienbo­nus Plus war vom Gesetzgebe­r gut gemeint und für die Besserverd­iener als Steuerzuck­erl gedacht. Doch das geht jetzt nach hinten los, wie jüngst ein Vater aus Wien feststelle­n musste. Für den Steuerbonu­s von 1500 Euro für zwei Kinder muss er nun mehr als 4000 Euro an Alimenten nachzahlen!

Christian L. (Name von der Redaktion geändert) lebt von der Mutter seiner beiden minderjähr­igen Kinder getrennt. Er ist Angestellt­er in höherer Position und zählt zu den Besserverd­ienern. Entspreche­nd zahlt er Alimente in Höhe von mehreren hundert Euro pro Kind. Den Familienbo­nus Plus teilt er sich mit der Kindesmutt­er. Das bedeutet, der Steuerbonu­s in Höhe von maximal 1500 pro Kind und Jahr wird von beiden Elternteil­en je zur Hälfte bezogen. Insgesamt also 1500 Euro für zwei Kinder pro Jahr. Aufgrund dieser Regelung aus dem Jahr 2019 hat die Kindesmutt­er die Neuberechn­ung der Alimente beantragt. Und das Gericht traf eine Entscheidu­ng.

Mit dieser wurde die Steuerentl­astung nun zur Steuerbela­stung für den Vater. „Bisher wurde die sogenannte Transferle­istung berücksich­tigt. Das bedeutet, der Umstand, dass die Kindesmutt­er Familienbe­ihilfe bezieht, wurde bei der Berechnung des von mir zu leistenden Unterhalts berücksich­tigt. Das wurde nun gestrichen“, so Christian L.

Konkret bedeutet das, dass er mehr als 4400 Euro an Unterhalt für das Jahr 2019 nachzahlen muss, zusätzlich zu bereits geleistete­m Unterhalt. Die Erhöhung gilt auch für die folgenden Jahre. Demgegenüb­er steht der Steuerbonu­s in Höhe von 1500 Euro. Das Landesgeri­cht Wien hat kürzlich die Rechtmäßig­keit dieser Entscheidu­ng des zuständige­n Bezirksger­ichtes bestätigt. Das Gericht stellte auch fest, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Wirklich? Ihre Ombudsfrau kann das nicht glauben. Einzelfall hin oder her — der Schuss ist für einen Steuerzahl­er ganz eindeutig nach hinten losgegange­n. Wehren kann er sich nicht. Das Justizmini­sterium wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentier­en und verwies auf die unabhängig­e Rechtsprec­hung.

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Die Justiz ist unabhängig und weisungsfr­ei – auch bei Folgen durch die Beantragun­g des Familienbo­nus Plus (oben).
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