Heimliches Fotografieren unter den Rock nun strafbar
BERLIN. Das heimliche Fotografieren unter den Rock, das Kleid oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschland eine Straftat. Gleiches gilt, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bisher hatte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer geschützt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Deutsche Bundestag Freitagfrüh verabschiedet.
Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter ab sofort mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.