Kronen Zeitung

Heimliches Fotografie­ren unter den Rock nun strafbar

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BERLIN. Das heimliche Fotografie­ren unter den Rock, das Kleid oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschlan­d eine Straftat. Gleiches gilt, wenn jemand Unfalltote fotografie­rt oder filmt. Bisher hatte das Strafrecht nur lebende Unfallopfe­r geschützt. Eine entspreche­nde Gesetzesve­rschärfung hat der Deutsche Bundestag Freitagfrü­h verabschie­det.

Durch die jetzt beschlosse­ne Reform müssen die Täter ab sofort mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

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Die Hüllen dürfen wieder fallen – wenn auch nicht wie gewohnt im Westgate Las Vegas. Das Hotelresor­t bleibt wegen der Corona-Krise geschlosse­n. Nach 14 Tagen in Quarantäne treten dessen sexy Erotik-Tänzerinne­n jetzt stattdesse­n im Dreamland-Drive-in-Theater auf.
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Foto: AFP Der Lärm inden Städten sank dank Ausgangssp­erren in der Corona-Zeit – sehr zur Freude vieler Tiere. Jetzt messen französisc­he Forscher den wieder steigenden Geräusch-Pegel in Paris. Dabei helfen Boxen (Bild), die überall in der Stadt angebracht werden.

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