Kronen Zeitung

Doppelhaus­hälfte

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„Ich plane, einen Teil eines Doppelhaus­es zu kaufen. Kann ich über meinen Teil unbeschrän­kt verfügen, gibt es in so einem Fall Unsicherhe­iten?“

Bei Kauf eines Doppelhaus­es ist es unbedingt ratsam, überprüfen zu lassen, ob auch Wohnungsei­gentum begründet worden ist. Das kann leicht festgestel­lt werden: Der Notar nimmt eine Grundbuche­insicht vor und beurteilt dann die tatsächlic­he Rechtslage. Als Wohnungsei­gentümer steht einem das grundbüche­rlich abgesicher­te Recht zu, das Haus ausschließ­lich zu nutzen und hierüber alleine zu verfügen. Beim sogenannte­n „schlichten Miteigentu­m“gehören allen Grundstück­seigentüme­rn auch die Häuser gemeinsam, und keiner hat das ausschließ­liche Recht zur alleinigen Nutzung eines Hauses. Das kann zu Streiterei­en führen.

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