Doppelhaushälfte
„Ich plane, einen Teil eines Doppelhauses zu kaufen. Kann ich über meinen Teil unbeschränkt verfügen, gibt es in so einem Fall Unsicherheiten?“
Bei Kauf eines Doppelhauses ist es unbedingt ratsam, überprüfen zu lassen, ob auch Wohnungseigentum begründet worden ist. Das kann leicht festgestellt werden: Der Notar nimmt eine Grundbucheinsicht vor und beurteilt dann die tatsächliche Rechtslage. Als Wohnungseigentümer steht einem das grundbücherlich abgesicherte Recht zu, das Haus ausschließlich zu nutzen und hierüber alleine zu verfügen. Beim sogenannten „schlichten Miteigentum“gehören allen Grundstückseigentümern auch die Häuser gemeinsam, und keiner hat das ausschließliche Recht zur alleinigen Nutzung eines Hauses. Das kann zu Streitereien führen.