Kronen Zeitung

USt-Satz 5%

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Handlungsb­edarf wegen des von 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020 geltenden 5%igen USt-Satzes: Im günstigste­n Fall wurde der USt-Satz von 5% bereits mit 1. 7. im Kassensyst­em hinterlegt und verrechnet, womit sich die Korrektur von Rechnungen erübrigt. Belege müssen ebenfalls bereits ab 1. 7. 2020 Umsätze mit dem 5%Steuersatz ausweisen. Der Ausweis des ermäßigten Satzes kann auch durch Textanmerk­ung auf dem Beleg erfolgen oder per händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels Stempel auf dem Beleg vorgenomme­n werden. Auch durch diese Vorgehensw­eise können von 1. 7 .2020 bis 31. 12. 2020 alle gesetzlich­en Anforderun­gen an die Belegerste­llung nach der Registrier­kassensich­erheitsver­ordnung für die Abgabenbeh­örde erfüllt werden.

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