USt-Satz 5%
Handlungsbedarf wegen des von 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020 geltenden 5%igen USt-Satzes: Im günstigsten Fall wurde der USt-Satz von 5% bereits mit 1. 7. im Kassensystem hinterlegt und verrechnet, womit sich die Korrektur von Rechnungen erübrigt. Belege müssen ebenfalls bereits ab 1. 7. 2020 Umsätze mit dem 5%Steuersatz ausweisen. Der Ausweis des ermäßigten Satzes kann auch durch Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen oder per händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels Stempel auf dem Beleg vorgenommen werden. Auch durch diese Vorgehensweise können von 1. 7 .2020 bis 31. 12. 2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörde erfüllt werden.