LASK abgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde des LASK bezüglich der unerlaubten Trainings abgewiesen. Der Klub hatte eine Beschwerde gegen jene Verordnung eingebracht, die die Kleingruppen-Trainings geregelt hatte. Diese hätte in Grundrechte eingegriffen und wäre so verfassungswidrig gewesen.