Gutschein statt Geld: Prozess!
Nach Absage Kein Cash retour Arbeiterkammer Wien zieht vor Gericht
Zuerst wurde das Festival abgesagt, dann gab es kein Geld zurück: Christopher P. blieb doppelt enttäuscht zurück. 200 Euro hat er für das mehrtägige Festival gezahlt, doch nach der Absage will ihm der Veranstalter kein Geld zurückzahlen, sondern nur einen Gutschein ausstellen. Die Arbeiterkammer Wien zieht vor Gericht.
„Wegen der Corona-Krise landen noch mehr Konsumenten als sonst bei uns in der Beratung. Viele von ihnen müssen jeden Cent zweimal umdrehen“, sagt Konsumentenschützerin Kirstin Grüblinger von der Arbeiterkammer Wien und hofft auf ein schnelles Urteil. Ein
Musterprozess soll klären, was Christopher P. zusteht.
Nach dem Gesetz müssen Kunden für Tickets bis zu 70 Euro Gutscheine akzeptieren, für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Festivals werden hier nun zum Streitfall. Der Veranstalter sei der Ansicht, dass er bei mehrtägigen Festivals den Ticketpreis durch die Festivaltage dividieren kann, und wenn das Ergebnis unter 70 Euro pro Tag liegt, einen Gutschein über den Gesamtpreis ausstellen darf, so die AK.
Veranstalter kämpfen durch die Corona-Krise gerade
ums Überleben, Kunden müssen auch jeden Cent zweimal umdrehen.
Christopher P. suchte also Hilfe, weil er das Geld zurückwill. Laut Arbeiterkammer Wien hat er auch An
spruch darauf, doch den Veranstalter beeindruckte die Kontaktaufnahme durch die AK wenig, heißt es. Jetzt lässt die AK die Frage also in einem Musterprozess gerichtlich klären.
Wir hoffen auf ein schnelles Urteil. Viele unserer Konsumenten müssen jeden Cent zweimal umdrehen.
Kirstin Grüblinger, Konsumentenschützerin