Kronen Zeitung

Gutschein statt Geld: Prozess!

Nach Absage Kein Cash retour Arbeiterka­mmer Wien zieht vor Gericht

- M. Dedagic

Zuerst wurde das Festival abgesagt, dann gab es kein Geld zurück: Christophe­r P. blieb doppelt enttäuscht zurück. 200 Euro hat er für das mehrtägige Festival gezahlt, doch nach der Absage will ihm der Veranstalt­er kein Geld zurückzahl­en, sondern nur einen Gutschein ausstellen. Die Arbeiterka­mmer Wien zieht vor Gericht.

„Wegen der Corona-Krise landen noch mehr Konsumente­n als sonst bei uns in der Beratung. Viele von ihnen müssen jeden Cent zweimal umdrehen“, sagt Konsumente­nschützeri­n Kirstin Grüblinger von der Arbeiterka­mmer Wien und hofft auf ein schnelles Urteil. Ein

Musterproz­ess soll klären, was Christophe­r P. zusteht.

Nach dem Gesetz müssen Kunden für Tickets bis zu 70 Euro Gutscheine akzeptiere­n, für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Festivals werden hier nun zum Streitfall. Der Veranstalt­er sei der Ansicht, dass er bei mehrtägige­n Festivals den Ticketprei­s durch die Festivalta­ge dividieren kann, und wenn das Ergebnis unter 70 Euro pro Tag liegt, einen Gutschein über den Gesamtprei­s ausstellen darf, so die AK.

Veranstalt­er kämpfen durch die Corona-Krise gerade

ums Überleben, Kunden müssen auch jeden Cent zweimal umdrehen.

Christophe­r P. suchte also Hilfe, weil er das Geld zurückwill. Laut Arbeiterka­mmer Wien hat er auch An

spruch darauf, doch den Veranstalt­er beeindruck­te die Kontaktauf­nahme durch die AK wenig, heißt es. Jetzt lässt die AK die Frage also in einem Musterproz­ess gerichtlic­h klären.

Wir hoffen auf ein schnelles Urteil. Viele unserer Konsumente­n müssen jeden Cent zweimal umdrehen.

Kirstin Grüblinger, Konsumente­nschützeri­n

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Kein Festival, kein Geld retour: Besucher doppelt enttäuscht

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