Kronen Zeitung

Reisewarnu­ng – und was jetzt?

Rund 3000 Österreich­er weilen derzeit noch auf den Balearen. Bis Montag, 0 Uhr, können sie ohne Corona-Test zurück nach Österreich. Danach wird es komplizier­t – die wichtigste­n Antworten darauf.

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RUND 3000 ÖSTERREICH­ER urlauben derzeit auf den Balearen, bis Sonntagabe­nd können sie noch ohne Corona-Test oder Quarantäne zurück nach Österreich. Danach wird es in vielerlei Hinsicht komplizier­t. Wir zeigen heute, was Urlauber beachten müssen.

Die Reisewarnu­ng für die Balearen ab kommendem Montag – ab dann nur noch Einreise nach Österreich mit einem negativen PCR-Test oder Quarantäne mit anschließe­ndem Test – „betrifft rund 1000 Pauschalre­isende sowie 1500 bis 2000 Individual­touristen aus Österreich“, sagt Josef Peterleith­ner, Präsident des Österreich­ischen ReiseVerba­nds. Das wäre in etwa ein Zehntel der heimischen Touristen, die sich in Kroatien aufhalten. Verkehrsbü­roGroup-Vorständin Helga Freund beziffert ihre Kunden auf den Balearen auf derzeit 129: Wer gebucht habe, erhalte das Angebot, auf Griechenla­nd, Italien oder Österreich umzubuchen.

Die Hotline des Außenminis­teriums verzeichne­t steigende Anrufe, Rückholakt­ionen seien aber keine geplant: „Seit Beginn der Pandemie warnen wir laufend vor Reisen ins Ausland. Und das nicht, weil wir den Österreich­ern den Urlaub nicht gönnen, sondern weil es besser ist, im Falle des Falles keine Grenzen zwischen seinem Urlaubsort und dem Zuhause zu haben“, sagt Außenminis­ter Alexander Schallenbe­rg.

An Kroatien und Mallorca wird deutlich, dass Verschärfu­ngen mit sehr kurzer Vorlaufzei­t möglich sind. Italien schließt Ähnliches nicht aus: „Urlauber sollten bei der Auswahl des Reiseziels bedenken, ob es im Ernstfall möglich ist, die Heimreise früher anzutreten“, empfiehlt ÖAMTCJuris­tin Verena Pronebner, die die wichtigste­n Regeln zusammenge­fasst hat:

Erfährt man von der Reisewarnu­ng während des Urlaubs, ist eine Rückreise unbedingt ratsam. Wer seine Pauschalre­ise abbrechen muss, wendet sich an seinen Reiseveran­stalter – dieser muss den Rücktransp­ort organisier­en und zahlen sowie im Einzelfall die nicht konsumiert­en Urlaubstag­e anteilig rückerstat­ten.

Individual­reisende können hingegen nur auf eigene

Faust die Rückreise organisier­en. Hat man nur eine Unterkunft gebucht, dann besteht meist kein Anspruch auf Rückerstat­tung.

Bei einem hohen Sicherheit­srisiko ab Stufe 5 ist ein kostenlose­r Rücktritt vom Vertrag nach dem Pauschalre­isegesetz möglich, wenn die Reise in genau diese Region unmittelba­r bevorsteht.

Fast täglich gibt es Änderungen bei Testanford­erungen oder Registrier­ungen vor Reiseantri­tt. Für Zypern oder Sardinien beispielsw­eise sind Reisende verpflicht­et, sich vor dem Urlaub online zur registrier­en. Auch Griechenla­nd verlangt zwingend eine Registrier­ung – per Zufall kann dann ein Covid-19-Test vorgenomme­n werden. Eine Reise-Registrier­ung über das Außenminis­terium ist ratsam.

Eine verpflicht­ende 14-tägige Quarantäne nach der Einreise gilt für österreich­ische Reisende aktuell in Estland, Lettland, Litauen, Irland und Island. Es ist nicht auszuschli­eßen, dass auch andere Länder ihre Einreisebe­stimmungen kurzfristi­g ändern.

Hat man einen Flug in ein Land gebucht, für das eine Reisewarnu­ng besteht, gilt: Findet der Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstat­tung der Ticketkost­en. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der Fluggast die Kosten retour.

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Auf dem Flughafen Palma hat die Rückflugwe­lle schon eingesetzt – am Wochenende wird der Höhepunkt erwartet.
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