Reisewarnung – und was jetzt?
Rund 3000 Österreicher weilen derzeit noch auf den Balearen. Bis Montag, 0 Uhr, können sie ohne Corona-Test zurück nach Österreich. Danach wird es kompliziert – die wichtigsten Antworten darauf.
RUND 3000 ÖSTERREICHER urlauben derzeit auf den Balearen, bis Sonntagabend können sie noch ohne Corona-Test oder Quarantäne zurück nach Österreich. Danach wird es in vielerlei Hinsicht kompliziert. Wir zeigen heute, was Urlauber beachten müssen.
Die Reisewarnung für die Balearen ab kommendem Montag – ab dann nur noch Einreise nach Österreich mit einem negativen PCR-Test oder Quarantäne mit anschließendem Test – „betrifft rund 1000 Pauschalreisende sowie 1500 bis 2000 Individualtouristen aus Österreich“, sagt Josef Peterleithner, Präsident des Österreichischen ReiseVerbands. Das wäre in etwa ein Zehntel der heimischen Touristen, die sich in Kroatien aufhalten. VerkehrsbüroGroup-Vorständin Helga Freund beziffert ihre Kunden auf den Balearen auf derzeit 129: Wer gebucht habe, erhalte das Angebot, auf Griechenland, Italien oder Österreich umzubuchen.
Die Hotline des Außenministeriums verzeichnet steigende Anrufe, Rückholaktionen seien aber keine geplant: „Seit Beginn der Pandemie warnen wir laufend vor Reisen ins Ausland. Und das nicht, weil wir den Österreichern den Urlaub nicht gönnen, sondern weil es besser ist, im Falle des Falles keine Grenzen zwischen seinem Urlaubsort und dem Zuhause zu haben“, sagt Außenminister Alexander Schallenberg.
An Kroatien und Mallorca wird deutlich, dass Verschärfungen mit sehr kurzer Vorlaufzeit möglich sind. Italien schließt Ähnliches nicht aus: „Urlauber sollten bei der Auswahl des Reiseziels bedenken, ob es im Ernstfall möglich ist, die Heimreise früher anzutreten“, empfiehlt ÖAMTCJuristin Verena Pronebner, die die wichtigsten Regeln zusammengefasst hat:
Erfährt man von der Reisewarnung während des Urlaubs, ist eine Rückreise unbedingt ratsam. Wer seine Pauschalreise abbrechen muss, wendet sich an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen sowie im Einzelfall die nicht konsumierten Urlaubstage anteilig rückerstatten.
Individualreisende können hingegen nur auf eigene
Faust die Rückreise organisieren. Hat man nur eine Unterkunft gebucht, dann besteht meist kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei einem hohen Sicherheitsrisiko ab Stufe 5 ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag nach dem Pauschalreisegesetz möglich, wenn die Reise in genau diese Region unmittelbar bevorsteht.
Fast täglich gibt es Änderungen bei Testanforderungen oder Registrierungen vor Reiseantritt. Für Zypern oder Sardinien beispielsweise sind Reisende verpflichtet, sich vor dem Urlaub online zur registrieren. Auch Griechenland verlangt zwingend eine Registrierung – per Zufall kann dann ein Covid-19-Test vorgenommen werden. Eine Reise-Registrierung über das Außenministerium ist ratsam.
Eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach der Einreise gilt für österreichische Reisende aktuell in Estland, Lettland, Litauen, Irland und Island. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Länder ihre Einreisebestimmungen kurzfristig ändern.
Hat man einen Flug in ein Land gebucht, für das eine Reisewarnung besteht, gilt: Findet der Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der Fluggast die Kosten retour.