Wer bezahlt das kaputte Postkasterl?
Von einer Mieterin in einer Altbauwohnung wurde kürzlich ihr Postkasten durch einen Vandalenakt stark beschädigt. Nach der Reparatur stellt sich aber die Frage, wer die Kosten trägt.
Zwei Wochen nach der Reparatur durch den Fachmann kommt die böse Überraschung für die Mieterin. Sie soll die Kosten übernehmen, in diesem Fall sogar für den Austausch auf einen neuen Postkasten. Kosten dafür inklusive Wegund Arbeitszeit rund 400 Euro. Muss sie diese Rechnung bezahlen?
Nein, muss sie nicht! Postkästen befinden sich im Eigentum des jeweiligen Gebäudeeigentümers. Dieser trägt auch die Erhaltungskosten und somit die Reparatur bei Beschädigungen. Solange die Mieterin den Postkasten nicht selbst beschädigt hat, muss sie für diese Kosten nicht aufkommen. Sollte auch das Schloss bei dem Postkasten getauscht werden müssen, so hat die Mieterin Anspruch auf neue Schlüssel, ebenfalls ohne Kosten für die Mieterin.
Generell gilt: Informieren sie sich bei solchen Kostenfragen direkt bei der MieterHilfe.