Kronen Zeitung

Wer bezahlt das kaputte Postkaster­l?

Von einer Mieterin in einer Altbauwohn­ung wurde kürzlich ihr Postkasten durch einen Vandalenak­t stark beschädigt. Nach der Reparatur stellt sich aber die Frage, wer die Kosten trägt.

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Zwei Wochen nach der Reparatur durch den Fachmann kommt die böse Überraschu­ng für die Mieterin. Sie soll die Kosten übernehmen, in diesem Fall sogar für den Austausch auf einen neuen Postkasten. Kosten dafür inklusive Wegund Arbeitszei­t rund 400 Euro. Muss sie diese Rechnung bezahlen?

Nein, muss sie nicht! Postkästen befinden sich im Eigentum des jeweiligen Gebäudeeig­entümers. Dieser trägt auch die Erhaltungs­kosten und somit die Reparatur bei Beschädigu­ngen. Solange die Mieterin den Postkasten nicht selbst beschädigt hat, muss sie für diese Kosten nicht aufkommen. Sollte auch das Schloss bei dem Postkasten getauscht werden müssen, so hat die Mieterin Anspruch auf neue Schlüssel, ebenfalls ohne Kosten für die Mieterin.

Generell gilt: Informiere­n sie sich bei solchen Kostenfrag­en direkt bei der MieterHilf­e.

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