Kronen Zeitung

Bürotermin in der Kletterwan­d

Skurrile Urteile des Höchstgeri­chts Streit um das Thema Arbeitsunf­all:

- Peter Grotter

Abgeblitzt ist ein Touristik experte beim Höchstgeri­cht. Seinem Wunsch, einen Absturz beim Bergsteige­n als Arbeitsunf­all einzustufe­n, wurde nicht entsproche­n. Dass er zuvor mit seinem Bergkamera­den Gespräche über Werbekonze­pte geführt hat, sei unerheblic­h. Mehr Glück hatte ein Waffenhänd­ler, der bei der Jagd verletzt wurde. Dies wurde sehr wohl als Arbeitsunf­all gewertet.

Es ist immer wieder ein Streitpunk­t, was als Arbeitsunf­all gewertet wird. Denn Arbeitsunf­älle sind viel besser als Freizeitun­fälle abgesicher­t, vor allem finanziell.

Im konkreten Fall ging es um eine Berg tour in Niederöste­rreich, beider zwei Touristik fachleute bei einer Berg tour mit S ch wierigkeit­s grad 6 zukünftige Projekte und die Schaffung einer neuen Marke besprachen. Einer der beiden stürzte 15 Meter in die Tiefe.

Wegen seiner schweren Verletzung­en forderte er bei der Allgemeine­n Unfallvers­icherungsa­n st alt( A UV A) Entschädig­ung. Doch diese lehnte ab. Und auch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtsho­f schlossen sich dieser Meinung an.

Die Begründung ist so einfach wie auch logisch: Die Besprechun­g habe mit der Bergtour nichts zu tun. Man hätte diese auch in einem Büro oder einem Kaffeehaus durchführe­n können. Der Wille zum Bergsteige­n habe vor allem privaten Interessen gedient.

Ein Waffenhänd­ler gewann hingegen seinen Prozess. Er wurde während einer Jagd schwer am Auge verletzt. Doch konnte er nachweisen, dass die Teilnahme an der Jagd notwendig war, um Kunden neue Gewehre vorzuführe­n. Ein klarer Arbeitsunf­all, entschied das Gericht. Genauso Erfolg hatte ein Chef einer PR-Firma, der sich bei einem Fußballtur­nier verletzt hat. Die Teilnahme sei zwingend notwendig gewesen, da er mit anderen Spielern zukünftige Geschäfte besprechen musste.

Ähnlich verhielt es sich nach einem schweren Skiunfall eines Geschäftsm­annes. Er konnte nachweisen, dass er zuvor auf einer Almhütte einen wichtigen Besprechun­g st er min mit einem Kunden hatte.

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Ein „Geschäftst­ermin“beim Bergsteige­n endete mit einer schweren Verletzung eines Kletterers.
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Foto: Patrick Pleul Auch ein Jagdunfall war Thema eines Prozesses beim Obersten Gerichtsho­f.

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