Bürotermin in der Kletterwand
Skurrile Urteile des Höchstgerichts Streit um das Thema Arbeitsunfall:
Abgeblitzt ist ein Touristik experte beim Höchstgericht. Seinem Wunsch, einen Absturz beim Bergsteigen als Arbeitsunfall einzustufen, wurde nicht entsprochen. Dass er zuvor mit seinem Bergkameraden Gespräche über Werbekonzepte geführt hat, sei unerheblich. Mehr Glück hatte ein Waffenhändler, der bei der Jagd verletzt wurde. Dies wurde sehr wohl als Arbeitsunfall gewertet.
Es ist immer wieder ein Streitpunkt, was als Arbeitsunfall gewertet wird. Denn Arbeitsunfälle sind viel besser als Freizeitunfälle abgesichert, vor allem finanziell.
Im konkreten Fall ging es um eine Berg tour in Niederösterreich, beider zwei Touristik fachleute bei einer Berg tour mit S ch wierigkeits grad 6 zukünftige Projekte und die Schaffung einer neuen Marke besprachen. Einer der beiden stürzte 15 Meter in die Tiefe.
Wegen seiner schweren Verletzungen forderte er bei der Allgemeinen Unfallversicherungsan st alt( A UV A) Entschädigung. Doch diese lehnte ab. Und auch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof schlossen sich dieser Meinung an.
Die Begründung ist so einfach wie auch logisch: Die Besprechung habe mit der Bergtour nichts zu tun. Man hätte diese auch in einem Büro oder einem Kaffeehaus durchführen können. Der Wille zum Bergsteigen habe vor allem privaten Interessen gedient.
Ein Waffenhändler gewann hingegen seinen Prozess. Er wurde während einer Jagd schwer am Auge verletzt. Doch konnte er nachweisen, dass die Teilnahme an der Jagd notwendig war, um Kunden neue Gewehre vorzuführen. Ein klarer Arbeitsunfall, entschied das Gericht. Genauso Erfolg hatte ein Chef einer PR-Firma, der sich bei einem Fußballturnier verletzt hat. Die Teilnahme sei zwingend notwendig gewesen, da er mit anderen Spielern zukünftige Geschäfte besprechen musste.
Ähnlich verhielt es sich nach einem schweren Skiunfall eines Geschäftsmannes. Er konnte nachweisen, dass er zuvor auf einer Almhütte einen wichtigen Besprechung st er min mit einem Kunden hatte.