Streit um neues Coronagesetz: Kritik vom Verfassungsdienst
Unklare Definition von „bestimmten“und von „öffentlichen“Orten beim Betretungsverbot
Heute empfängt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Klubobleute. Er will mit ihnen über die Novelle der Coronagesetze sprechen. Die Unzufriedenheit daran ist groß: Die Opposition lässt sowieso kein gutes Haar am Entwurf. Sogar der in die Novelle eingebundene Verfassungsdienst hält mit Kritik nicht hinterm Berg. Anschober ist um Beruhigung bemüht.
Schon seit Monaten steht das Gesundheitsministerium in der Kritik, weil dessen Corona-Verordnungen immer wieder für enormes Chaos und Unsicherheit sorgen und auch von Juristen regelrecht zerpflückt werden.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) trat zuletzt die Flucht nach vorne an: Er entschuldigte sich, gelobte Besserung und versprach, den Verfassungsdienst im Kanzleramt künftig stärker einzubinden.
Umso überraschender war es gestern, dass ausgerechnet der Verfassungsdienst im Zuge der Begutachtungsphase für die Novelle des Covid19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes eine kritische Stellungnahme abgab. Die Novelle wurde bekanntlich notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof manche Verordnungen für gesetzeswidrig erklärt hatte. Die Experten des Verfassungsdienstes stoßen sich unter anderem an der Schlüsselstelle des Covid-19Gesetzes – nämlich an der unklaren Definition von „bestimmten“und „öffentlichen“Orten beim Betretungsverbot. Beim Epidemiegesetz ist für den Verfassungsdienst nicht stimmig, dass Veranstalter zwar die
Kontaktdaten von Gästen und Besuchern sammeln müssen, die Besucher aber nicht verpflichtet sind, ihre Daten preiszugeben.
Anschobers Sprecherin erklärte daraufhin auf Twitter, dass der Verfassungsdienst in die Novelle eingebunden gewesen sei. Dieser dürfte tatsächlich schon vor der Begutachtungsphase seine Bedenken in Besprechungen und auch schriftlich mitgeteilt haben. Viele der Anmerkungen sind aber offenbar nicht berücksichtigt worden.
Später versicherte auch Anschober per Aussendung, konstruktive Kritik in seine Novelle einarbeiten zu wollen. Die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst sei „sehr gut“. Er sagte aber auch: „Was uns nicht weiterbringt, ist künstliche parteipolitisch motivierte Aufgeregtheit, die der Sache schadet.“Zuvor ortete die FPÖ ein „geschmackloses Verwirrspiel“. Auch die Neos bekräftigten ihre Kritik am Gesetzes-„Murks“.