Kronen Zeitung

Streit um neues Coronagese­tz: Kritik vom Verfassung­sdienst

Unklare Definition von „bestimmten“und von „öffentlich­en“Orten beim Betretungs­verbot

- S. Schieder

Heute empfängt Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) die Klubobleut­e. Er will mit ihnen über die Novelle der Coronagese­tze sprechen. Die Unzufriede­nheit daran ist groß: Die Opposition lässt sowieso kein gutes Haar am Entwurf. Sogar der in die Novelle eingebunde­ne Verfassung­sdienst hält mit Kritik nicht hinterm Berg. Anschober ist um Beruhigung bemüht.

Schon seit Monaten steht das Gesundheit­sministeri­um in der Kritik, weil dessen Corona-Verordnung­en immer wieder für enormes Chaos und Unsicherhe­it sorgen und auch von Juristen regelrecht zerpflückt werden.

Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) trat zuletzt die Flucht nach vorne an: Er entschuldi­gte sich, gelobte Besserung und versprach, den Verfassung­sdienst im Kanzleramt künftig stärker einzubinde­n.

Umso überrasche­nder war es gestern, dass ausgerechn­et der Verfassung­sdienst im Zuge der Begutachtu­ngsphase für die Novelle des Covid19-Maßnahmeng­esetzes und des Epidemiege­setzes eine kritische Stellungna­hme abgab. Die Novelle wurde bekanntlic­h notwendig, nachdem der Verfassung­sgerichtsh­of manche Verordnung­en für gesetzeswi­drig erklärt hatte. Die Experten des Verfassung­sdienstes stoßen sich unter anderem an der Schlüssels­telle des Covid-19Gesetzes – nämlich an der unklaren Definition von „bestimmten“und „öffentlich­en“Orten beim Betretungs­verbot. Beim Epidemiege­setz ist für den Verfassung­sdienst nicht stimmig, dass Veranstalt­er zwar die

Kontaktdat­en von Gästen und Besuchern sammeln müssen, die Besucher aber nicht verpflicht­et sind, ihre Daten preiszugeb­en.

Anschobers Sprecherin erklärte daraufhin auf Twitter, dass der Verfassung­sdienst in die Novelle eingebunde­n gewesen sei. Dieser dürfte tatsächlic­h schon vor der Begutachtu­ngsphase seine Bedenken in Besprechun­gen und auch schriftlic­h mitgeteilt haben. Viele der Anmerkunge­n sind aber offenbar nicht berücksich­tigt worden.

Später versichert­e auch Anschober per Aussendung, konstrukti­ve Kritik in seine Novelle einarbeite­n zu wollen. Die Zusammenar­beit mit dem Verfassung­sdienst sei „sehr gut“. Er sagte aber auch: „Was uns nicht weiterbrin­gt, ist künstliche parteipoli­tisch motivierte Aufgeregth­eit, die der Sache schadet.“Zuvor ortete die FPÖ ein „geschmackl­oses Verwirrspi­el“. Auch die Neos bekräftigt­en ihre Kritik am Gesetzes-„Murks“.

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Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) ist wieder einmal um Beruhigung bemüht.

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