Kronen Zeitung

DATEN & FAKTEN

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Das Fußfesselp­rogramm wurde im September 2010 gestartet. Über 7000 Häftlinge verbrachte­n mittlerwei­le einen Teil ihrer Strafen – derzeit mit einer Begrenzung von einem Jahr, Verlängeru­ngen auf 18 oder gar 24 Monate sind von der Justiz bereits angedacht – in Freiheit.

„Und gleichzeit­ig unter totaler Überwachun­g“, wie NEUSTART-Sprecher Andreas Zembaty betont. Die Vorgaben für die Betreffend­en seien „nämlich sehr umfangreic­h – und streng“. Bereits im Vorfeld müssen sie einen fixen Arbeitgebe­r gefunden haben und über die Möglichkei­t verfügen, bei einer vertrauens­würdigen Person zu wohnen. „Und dann wird genau festgelegt, wie viel Zeit sie außerhalb ihrer Dienststel­le und ihres Zuhauses verbringen dürfen. In der Regel sind es nicht mehr als ein paar wenige Stunden pro Woche – die für Arztbesuch­e , Treffen mit Bewährungs­helfern oder Einkäufe verwendet werden sollen.“Alkohol zu trinken und Partys zu feiern sei „natürlich verboten“.

Bei Nichteinha­ltung der Regeln folge eine rasche Rückstellu­ng hinter Gitter: „Was bislang allerdings bloß bei fünf Prozent der verurteilt­en Täter notwendig war.“Und ohnehin wird Zembaty nicht müde, auf die enormen Resozialis­ierungserf­olge des Fußfesselp­rogramms – durch das der Staat bislang übrigens 10 Millionen Euro einsparen konnte – zu verweisen: „Nur 1,4 Prozent der ,Klienten‘ wurden danach rückfällig.“Also um ein Vielfaches weniger als Menschen, die bis zum Ende ihrer Strafen in Gefängniss­en untergebra­cht blieben.

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Foto: Prewein Martina Andreas Zembaty, Sprecher des Bewährungs­hilfeverei­ns NEUSTART.

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