Kronen Zeitung

Nur 5 Gründe, um rauszugehe­n

Gesundheit­sminister legt neuen Entwurf für den Fall eines neuerliche­n Lockdowns vor: Schon jetzt gibt es Kritik und Widerstand

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Das Gesetz ist noch in Begutachtu­ng, sorgt aber für Aufregung: Das neue Covid-Maßnahmeng­esetz soll nun weitge

hende Eingriffe in unseren Alltag erlauben, sofern die geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die medizinisc­he Versorgung zu garantiere­n. Bis Ende 2021 sollen damit in Österreich – nach Genehmigun­g durch den Hauptaussc­huss des Nationalra­ts – Betretungs­verbote und Ausgangssp­erren möglich sein.

Die fünf Gründe, das Haus zu verlassen:

Zur Abwendung einer unmittelba­ren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, etwa bei einem Brand.

Zur Betreuung und Hilfeleist­ung für unterstütz­ungsbedürf­tige Personen, etwa zu Pflegezwec­ken.

Zur Deckung der Grundbedür­fnisse des täglichen Lebens, sprich Einkaufen.

Für berufliche Zwecke, sofern dies erforderli­ch ist.

Zur körperlich­en und psychische­n Erholung im Freien, etwa Sport.

Sollte man aus einem dieser Gründe seinen Wohnort verlassen müssen, gilt die Einhaltung der Abstandsre­gel und die Maskenpfli­cht, wo sie verordnet ist.

Dazu kommt: Noch bevor Ausgangssp­erren in Kraft treten, können mit dem neuen Gesetz auch Betretungs­verbote ausgesproc­hen werden. Diese unterbinde­n auch das „Verweilen“in Betriebsst­ätten, an Arbeitsort­en, in Verkehrsmi­tteln sowie an öffentlich­en Orten. Explizit ausgenomme­n ist nur der private Wohnbereic­h.

Ebenso neu geregelt ist der Punkt „Kontrolle und Strafen“, wo Bezirkshau­ptmannscha­ften und Magistrate­n umfangreic­he Rechte zugesproch­en werden. Sollten

Auflagen missachtet werden, muss den Behörden der Zugang zu Räumlichke­iten und entspreche­nden Unterlagen gewährt werden.

Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 1450 Euro, sowie 30.000 Euro für Unternehme­n. Auch hier ist der private Wohnbereic­h ausgenomme­n.

Anschober: „Nun ist der Nationalra­t am Zug. Gerne biete ich eine zusätzlich­e Begutachtu­ng des weiterentw­ickelten Entwurfs innerhalb dieser Woche an, falls dies die Klubs wünschen.“

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