Nur 5 Gründe, um rauszugehen
Gesundheitsminister legt neuen Entwurf für den Fall eines neuerlichen Lockdowns vor: Schon jetzt gibt es Kritik und Widerstand
Das Gesetz ist noch in Begutachtung, sorgt aber für Aufregung: Das neue Covid-Maßnahmengesetz soll nun weitge
hende Eingriffe in unseren Alltag erlauben, sofern die geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die medizinische Versorgung zu garantieren. Bis Ende 2021 sollen damit in Österreich – nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrats – Betretungsverbote und Ausgangssperren möglich sein.
Die fünf Gründe, das Haus zu verlassen:
Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, etwa bei einem Brand.
Zur Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, etwa zu Pflegezwecken.
Zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, sprich Einkaufen.
Für berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist.
Zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien, etwa Sport.
Sollte man aus einem dieser Gründe seinen Wohnort verlassen müssen, gilt die Einhaltung der Abstandsregel und die Maskenpflicht, wo sie verordnet ist.
Dazu kommt: Noch bevor Ausgangssperren in Kraft treten, können mit dem neuen Gesetz auch Betretungsverbote ausgesprochen werden. Diese unterbinden auch das „Verweilen“in Betriebsstätten, an Arbeitsorten, in Verkehrsmitteln sowie an öffentlichen Orten. Explizit ausgenommen ist nur der private Wohnbereich.
Ebenso neu geregelt ist der Punkt „Kontrolle und Strafen“, wo Bezirkshauptmannschaften und Magistraten umfangreiche Rechte zugesprochen werden. Sollten
Auflagen missachtet werden, muss den Behörden der Zugang zu Räumlichkeiten und entsprechenden Unterlagen gewährt werden.
Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 1450 Euro, sowie 30.000 Euro für Unternehmen. Auch hier ist der private Wohnbereich ausgenommen.
Anschober: „Nun ist der Nationalrat am Zug. Gerne biete ich eine zusätzliche Begutachtung des weiterentwickelten Entwurfs innerhalb dieser Woche an, falls dies die Klubs wünschen.“