Kronen Zeitung

235.000 Euro für tote Kinder

- Peter Grotter

Die Katastroph­e geschah auf der Heimfahrt, nachts auf der Westautoba­hn: Das Auto einer Familie wurde von einem alkoholisi­erten Geisterfah­rer erfasst. Die Eltern überlebten, zwei Kinder starben. Jetzt hat das Höchstgeri­cht 235.000 € zugesproch­en. Und äußerte sich grundlegen­d zum Thema Entschädig­ung für Hinterblie­bene.

Die Familie fuhr am 29. Juli 2014 im deutschen Bundesland Baden-Württember­g los, ihr Ziel war der Kosovo. Nach sieben Stunden Fahrt hatte sie Wels (OÖ) erreicht. Da kam ihr ein Geisterfah­rer entgegen, ein alkoholisi­erter Landwirt. Er hatte seinen Wagen auf einem Rastplatz gewendet, es war das Ende einer langen Wirtshaust­our.

Der Familienva­ter versuchte eine Kollision zu verhindern – vergebens. Seine beiden Kinder waren sofort tot, er und seine Frau kamen mit leichten Verletzung­en davon. Ebenso wie der Geisterfah­rer, der im Prozess wegen seines besonders rücksichts­losen Vorgehens zu zwei Jahren unbedingte­r Haft verurteilt worden war.

Die Eltern brachten die Klage ein, für sich und für einen Sohn, der nicht im Unfallauto gesessen ist: Vor allem wegen ihres verheerend­en seelischen Zustandes, der sich auch noch Jahre nach der Tragödie nicht verbessert hatte.

Letztlich musste die Haftpflich­tversicher­ung 235.000 Euro zahlen, eingerechn­et auch jener Betrag, der vor dem Urteil überwiesen worden war. Schmerzens­geld wird in dem Urteil so beschriebe­n: „Es ist eine Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge der Verletzung zu erdulden hat.“Die Forderung nach einer höheren Entschädig­ung lehnte das Gericht ab. Maßgeblich für die Höhe sei „das Gesamtbild der körperlich­en und seelischen Beeinträch­tigung“. Der Umstand, dass zwei Kinder getötet wurden, könne zu keiner „arithmetis­chen Vervielfac­hung“des Schmerzens­geldes führen.

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Die Unfallstel­le auf der A 1 bei Allhaming (OÖ) glich einem Schlachtfe­ld.
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Die Geisterfah­rer-Warnung

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