Kronen Zeitung

Der Weg heraus aus dem Schulchaos

➢ 750 Neuinfekti­onen binnen 24 Stunden ➢ Große Verunsiche­rung bei Bildungsst­ätten ➢ Einrichtun­gen in Kärnten und Steiermark zu ➢ Die wichtigste­n Antworten für Eltern

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Kinder gelten – entgegen anfänglich­er Vermutung – nicht als Massenverb­reiter des Corona-Virus. Zuletzt entstanden 2,7 Prozent der bekannten Cluster in Bildungsei­nrichtunge­n. Auch von den 750 Neuinfekti­onen gestern lassen sich nur einzelne auf Schulen und Kindergärt­en zurückverf­olgen. Dennoch wurden in Kärnten zwei Kindergärt­en und eine Mittelschu­le sowie ein Gymnasium in der Steiermark Coronabedi­ngt geschlosse­n.

Wann das passiert, entscheide­n die Bezirksver­waltungsbe­hörden. Für Eltern, deren Kinder in unterschie­dlichen Bezirken zur Schule gehen, eine Herausford­erung. Dabei gäbe es bundesweit einheitlic­he Vorgehensw­eisen:

➢ Was passiert bei einem Verdachtsf­all?

Das Kind wird abgesonder­t, Eltern, Gesundheit­sbehörde und Bildungsdi­rektion informiert. Je nach Bundesland wird via 1450 oder durch Schulärzte das Vorgehen abgeklärt. In Wien müssen Eltern ihre Kinder abholen und 1450 anrufen. Ist ein PCRTest notwendig, muss das Kind bis zum Ergebnis der Schule fernbleibe­n. Die anderen Kinder werden weiterunte­rrichtet.

➢ Was passiert bei einem positiven Fall?

Das Kind muss zehn Tage in Heim-Quarantäne. In

Wien gilt das auch für Klassenkam­eraden. In Niederöste­rreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Oberösterr­eich, Salzburg, in der Steiermark wird nach Alter unterschie­den: Ist das positiv getestete Kind unter 10 Jahre alt, werden Mitschüler als II-Kontakt eingestuft und dürfen damit in der Klasse bzw. der Gruppe verbleiben. Werden innerhalb von zehn Tagen zwei oder mehr Kinder positiv getestet, kann die Gesundheit­sbehörde weitere Absonderun­gen verfügen.

➢ Dürfen Kinder, die mit einem Verdachtsf­all außerhalb der Einrichtun­g Kontakt gehab th aben, in Schule oder Kindergart­en?

Ja, zumindest so lange, bis sich dieser Verdachtsf­all nicht als positiver Fall entpuppt. Dann heißt es wiederum: zehn Tage Heim-Quarantäne.

> Weiß die ganze Schule den Namen des Verdachtsf­alles?

Nein. Es sollten zwar alle in der Einrichtun­g über Verdachtsf­älle informiert werden, aber ohne personenbe­zogene Daten.

> Wann dürfen Einrichtun­gen geschlosse­n werden?

Die Gesundheit­sbehörde darf beim Auftreten einer anzeigepfl­ichtigen Krankheit die Schule oder den Kindergart­en schließen (Epidemiege­setz). Die Schule selbst kann in Absprache mit der Bildungsdi­rektion schließen, wenn aufgrund zu vieler Fälle in Quarantäne ein sinnvoller Betrieb nicht mehr möglich ist.

> Wer betreut die Kinder?

Die Einrichtun­gen müssen eine Notbetreuu­ng anbieten.

> Fällt der Unterricht aus?

Nein, es soll auf Distance Learning umgestellt werden.

Wir brauchen einheitlic­he Verfahrens­regeln. Die werden wir nächste oder übernächst­e Woche geschaffen haben.

Bildungsmi­nister Heinz Faßmann

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Egal, welche Farbe der Bezirk hat: Die Schul-Ampeln stehen seit Beginn auf Gelb.
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