WIR DANKEN
Im vergangenen Jahr, als weltweites Reisen noch problemlos möglich war, unternahm Leser Gerhard R. eine Rundreise durch Japan. „Dabei wurde einer der geplanten Tagesausflüge nicht durchgeführt“, schilderte der Wiener. Da seine spätere Reklamation beim Reiseveranstalter ohne Erfolg blieb, suchte der Leser bei uns Hilfe. Auf Anfrage teilte Hofer Reisen mit, dass der Ausflug aufgrund einer Sturmwarnung nicht habe stattfinden können. Die Enttäuschung könne man verstehen, sei der Ausflug doch ein Highlight bei Japan-Reisen. Da Herr R. die Reise in guter Erinnerung behalten soll, erhält er nun als Trostpflaster einen Reisegutschein.
Einen Vertrag für Internet und Fernsehen hatte Peter H. aus dem Burgenland im März bei einem Telekom-Anbieter abgeschlossen. „Leider gab es immer wieder Probleme mit den Empfangsboxen und dem Empfang selbst“, so der Leser. Er wandte sich deshalb an das Unternehmen. Doch auch ein Techniker konnte das Problem nicht lösen. Eine vorzeitige Kündigung wurde abgelehnt, also kontaktierte Herr H. die Ombudsfrau. Laut A1 wurde versucht, die Situation zu verbessern, was aus technischen Gründen leider nicht gelungen ist. Der Vertrag wird nun kostenlos storniert.
Mitte Juli reiste Vincent F. mit dem Zug von Deutschland zurück nach Österreich. „Da der Nachtzug umgeleitet wurde, musste ich eine Nacht im Hotel verbringen und am nächsten Tag neue Tickets kaufen“, erklärte der Student. Die Mehrkosten reichte er bei der Bahn ein, wartete zwei Monate vergeblich auf Antwort, schrieb letztlich uns. Die ÖBB haben den Fall nun geprüft. Eigentlich habe man Herrn F. ein Gutschein-Angebot mit höherem Entschädigungswert gemacht. Dieses dürfte er wegen eines Tippfehlers aber leider nicht erhalten haben. Nun wurde das Geld umgehend überwiesen.