Kronen Zeitung

Bei abschlagsf­reier Pension zählt Präsenzdie­nst nicht

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Für den Rest seines Pensionsle­bens wird ein Niederöste­rreicher Abschläge in Kauf nehmen müssen, weil er als Jugendlich­er seinen Präsenzdie­nst abgeleiste­t hat. Grund dafür ist eine noch immer nicht behobene Gesetzeslü­cke bei der im Vorjahr beschlosse­nen Hacklerreg­elung neu, Änderung ist keine in Sicht.

2022 wird Gerhard N. (Name von der Redaktion geändert) in Pension gehen. Daran lässt sich nichts mehr ändern, denn mit seinem Arbeitgebe­r hat er einen Vertrag über die sogenannte Altersteil­zeit abgeschlos­sen. Vor kurzem hat der Niederöste­rreicher erfahren, dass ihm bei der Pension acht Monate Präsenzdie­nst nicht angerechne­t werden. Er muss daher Abschläge in Kauf nehmen.

„Sofort nach der Schule habe ich mit 17 Jahren zu arbeiten begonnen. Durch den Präsenzdie­nst, den ich pflichtbew­usst absolviert­e, musste ich meine Arbeit für acht Monate unterbrech­en.

Nicht alle jungen Wehrpflich­tigen sahen das so und ersparten sich den Präsenzdie­nst, da sie halt untauglich waren. Aus heutiger Sicht klug. Diese Personen sammelten nämlich in dieser Zeit acht Monate Beitragsze­iten, die mir jetzt fehlen“, so Herr N.

Wie ihm geht es drei seiner Kollegen. Und vielen anderen ehemaligen Präsenzund Zivildiene­rn. Sie alle können die im Vorjahr vom Nationalra­t beschlosse­ne abschlagsf­reie Pension für Menschen – die zwar das Regelpensi­onsalter nicht erreicht, dafür aber genügend Arbeitsmon­ate erreicht haben – nur mit Abschlägen antreten. Oder wenn vom Arbeitgebe­r her möglich, acht Monate länger arbeiten. Weil man auf sie offenbar schlicht „vergessen“hat. Unfairer geht es kaum. Menschen, die einen Dienst für den Staat und die Allgemeinh­eit geleistet haben, werden bestraft und benachteil­igt gegenüber jenen, die das nicht getan haben.

Die Ombudsfrau wollte vom Verteidigu­ngsministe­rium wissen, ob dort an einer entspreche­nden Gesetzesän­derung gearbeitet wird bzw. ob man sich für eine solche stark macht. Antwort auf diese Frage konnte man uns bis Redaktions­schluss nicht geben. Na hoffentlic­h hat man nicht darauf vergessen . . .

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Präsenzdie­ner bei der Angelobung – an die Pension ist da noch längst nicht zu denken
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