Kronen Zeitung

Datenschut­zrat legte Kriterien für App fest

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Der Datenschut­zrat hat Kriterien für Coronaviru­s-Tracing-Apps festgelegt, die Infektions­ketten nachverfol­gbar machen. Wichtige Anforderun­g ist, dass für den Anwender keine Nachteile entstehen sollen. Der Einsatz dieser Apps soll in jedem Fall zeitlich eingeschrä­nkt und nur für eine Kontaktnac­hverfolgun­g verwendet werden, nicht aber für andere Dinge wie etwa zur Strafverfo­lgung. Sollte bei der App die Funktion in irgendeine­r Art und Weise verändert werden, so ist der Datenschut­z in jedem Fall von unabhängig­en Dritten zu überprüfen.

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