Datenschutzrat legte Kriterien für App fest
Der Datenschutzrat hat Kriterien für Coronavirus-Tracing-Apps festgelegt, die Infektionsketten nachverfolgbar machen. Wichtige Anforderung ist, dass für den Anwender keine Nachteile entstehen sollen. Der Einsatz dieser Apps soll in jedem Fall zeitlich eingeschränkt und nur für eine Kontaktnachverfolgung verwendet werden, nicht aber für andere Dinge wie etwa zur Strafverfolgung. Sollte bei der App die Funktion in irgendeiner Art und Weise verändert werden, so ist der Datenschutz in jedem Fall von unabhängigen Dritten zu überprüfen.