Lebenslange Haft für Mord an der „Affäre“
Sie sei ohnehin nur eine Affäre gewesen, sagte der Angeklagte (38, Bild li., unten seine Anwälte W. Blaschitz und A. Wagner). Warum er sie dann erwürgt hat? Weil Birgit einen „väterlichen
Freund“(50) gehabt hat, der etwas gegen ihre Onoff-Beziehung gehabt habe. Für diesen Mann war das Opfer tatsächlich die Liebe seines Lebens – die sich zunehmend vor dem Angeklagten gefürchtet habe. Fünf Tage lag ihre Leiche in der Wohnung, weil sie nicht vermisst wurde: Der Täter schickte nämlich von ihrem Handy aus weiterhin Textnachrichten. Und er versuchte dem väterlichen Freund den dann entdeckten Mord anzulasten. Ein Erschwernisgrund, der zum Urteil „Lebenslang“führte. Berufung.