Kronen Zeitung

Pfandrecht

„Die Bank will ein Pfandrecht an meiner künftigen Wohnung. Was heißt das?“

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Im Grundbuch eingetrage­ne Pfandrecht­e sind eine Sicherheit, dass die Bank ihr verliehene­s Geld garantiert zurückbeko­mmt. Beim Verkauf einer Immobilie kümmert sich der Notar als Treuhänder um die Lastenfrei­stellung. Der Kaufpreis kommt auf ein Treuhandko­nto des Notars, der aus dem Treuhander­lag die offene Schuld an die Bank überweist. Das Pfandrecht kann dann gelöscht werden. Der Verkäufer erhält den Restbetrag, falls nach Abdeckung der Schuld noch etwas übrig bleibt. „Der Käufer wird durch diese Treuhandab­wicklung Eigentümer einer lastenfrei­en Immobilie“, erläutert Notar Markus Kaspar.

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