Kranführer
§ Voraussetzungen: körperliche Ausdauer; Schwindelfreiheit; technisches Verständnis; Wissen über den Umgang mit Kränen und Baumaschinen sowie Sicherheitsmaßnahmen.
§ Tätigkeit: Kranführer bedienen Kräne und erledigen z. B. Abriss- und Planierarbeiten oder den Transport von schweren Teilen wie etwa Betonplatten. Sie sind auch für einfache Wartungsarbeiten von Baumaschinen und Kränen zuständig.
§ Ausbildung: Kurzausbildung; Fahrerzertifikat.
§ Bezahlung: Einstiegsgehalt ab 1930 bis 2400 € brutto pro Monat.
§ Berufsaussichten: ausgezeichnet; 507 offene Stellen laut AMS.