Ankläger zu Grassers „Lügen“
Am 166. Tag des Buwog-Prozesses, drei Jahre nach dessen Beginn, geht das Verfahren ins Finale: Im Schlussplädoyer finden die Staatsanwälte für KarlHeinz Grasser harte Worte. Sie bezichtigen ihn „großer und kleiner“Lügen. Für die Ankläger steht fest, dass er 2,5 Millionen Euro Schmiergeld genommen hat.
Genau das hat der frühere Spitzenpolitiker stets bestritten. Nie und nimmer habe er 2004 in den Vergabeprozess beim Verkauf der Bundeswohnungen eingegriffen. Nicht er sei es gewesen, der das Anbot von 960 Millionen verraten habe.
Doch für die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk kommt nur der damalige Finanzminister als Tippgeber infrage. Die mit einem Anbot von 961 Millionen siegreiche Immofinanz überwies zehn Millionen Euro an den damaligen Lobbyisten Peter Hochegger. Das Geld floss auf vier Konten, von denen vor allem eines höchst umstritten ist. Jenes, das laut Anklage KHG zuzuordnen ist. Von dieser Meinung gehen Marchart und Denk auch im Plädoyer nicht ab: „Das Konto war voll mit Bestechungsgeld.“
In der Folge wurden vor allem Aktien von Meinl International Power (MIP) gekauft, wo Grasser im Board, einer Art Vorstand, saß. Dies sei ein Indiz, meinen die Ankläger: „Grasser ist MIP, und MIP ist Grasser.“
Schwiegermuttergeld nur ein „Märchen“
Auch jene 500.000 Euro, die laut Grasser seiner Schwiegermutter gehören, seien in Wirklichkeit ihm selbst zuzuordnen. Dafür gebe es zahlreiche Hinweise, meinen die beiden Staatsanwälte: „Happy End hatte dieses Märchen keines.“
Und nachdem die 10-Millionen-Zahlung 2009 durch Zufall aufgedeckt wurde, sei mithilfe eines nun ebenfalls angeklagten Anwaltes geschummelt worden. Er unterstützte Walter Meischberger bei seiner Selbstanzeige. Vor allem Grasser sollte wegen seiner exponierten Position herausgehalten werden. Alles Geld sollte Grassers Trauzeuge Meischberger zugeordnet werden. Und später im Falle eines Kontos namens Mandarin habe ein ebenfalls angeklagter Vermögensverwalter seine Mutter als Verfügungsberechtigte vorgeschoben.
Die Verteidigung Grassers sei auf „Ablenkungsmanöver, Verschleierung und das Werfen von Nebelgranaten“ausgerichtet gewesen, kritisieren die Ankläger. Sie schlossen ihre Plädoyers mit den Worten: „Hier geschah ein Verbrechen von unglaublicher Tragweite. Niemand steht über dem Gesetz.“
Heute, Mittwoch, werden die Grasser-Verteidiger und die anderen Anwälte antworten. „Mir fehlt die Phantasie, wie ein Schuldspruch zu begründen wäre“, gab Manfred
Ainedter im Vorfeld die Linie vor. Das Urteil wird voraussichtlich Anfang November verkündet.