Kronen Zeitung

Ankläger zu Grassers „Lügen“

- P. Grotter

Am 166. Tag des Buwog-Prozesses, drei Jahre nach dessen Beginn, geht das Verfahren ins Finale: Im Schlussplä­doyer finden die Staatsanwä­lte für KarlHeinz Grasser harte Worte. Sie bezichtige­n ihn „großer und kleiner“Lügen. Für die Ankläger steht fest, dass er 2,5 Millionen Euro Schmiergel­d genommen hat.

Genau das hat der frühere Spitzenpol­itiker stets bestritten. Nie und nimmer habe er 2004 in den Vergabepro­zess beim Verkauf der Bundeswohn­ungen eingegriff­en. Nicht er sei es gewesen, der das Anbot von 960 Millionen verraten habe.

Doch für die Staatsanwä­lte Alexander Marchart und Gerald Denk kommt nur der damalige Finanzmini­ster als Tippgeber infrage. Die mit einem Anbot von 961 Millionen siegreiche Immofinanz überwies zehn Millionen Euro an den damaligen Lobbyisten Peter Hochegger. Das Geld floss auf vier Konten, von denen vor allem eines höchst umstritten ist. Jenes, das laut Anklage KHG zuzuordnen ist. Von dieser Meinung gehen Marchart und Denk auch im Plädoyer nicht ab: „Das Konto war voll mit Bestechung­sgeld.“

In der Folge wurden vor allem Aktien von Meinl Internatio­nal Power (MIP) gekauft, wo Grasser im Board, einer Art Vorstand, saß. Dies sei ein Indiz, meinen die Ankläger: „Grasser ist MIP, und MIP ist Grasser.“

Schwiegerm­uttergeld nur ein „Märchen“

Auch jene 500.000 Euro, die laut Grasser seiner Schwiegerm­utter gehören, seien in Wirklichke­it ihm selbst zuzuordnen. Dafür gebe es zahlreiche Hinweise, meinen die beiden Staatsanwä­lte: „Happy End hatte dieses Märchen keines.“

Und nachdem die 10-Millionen-Zahlung 2009 durch Zufall aufgedeckt wurde, sei mithilfe eines nun ebenfalls angeklagte­n Anwaltes geschummel­t worden. Er unterstütz­te Walter Meischberg­er bei seiner Selbstanze­ige. Vor allem Grasser sollte wegen seiner exponierte­n Position herausgeha­lten werden. Alles Geld sollte Grassers Trauzeuge Meischberg­er zugeordnet werden. Und später im Falle eines Kontos namens Mandarin habe ein ebenfalls angeklagte­r Vermögensv­erwalter seine Mutter als Verfügungs­berechtigt­e vorgeschob­en.

Die Verteidigu­ng Grassers sei auf „Ablenkungs­manöver, Verschleie­rung und das Werfen von Nebelgrana­ten“ausgericht­et gewesen, kritisiere­n die Ankläger. Sie schlossen ihre Plädoyers mit den Worten: „Hier geschah ein Verbrechen von unglaublic­her Tragweite. Niemand steht über dem Gesetz.“

Heute, Mittwoch, werden die Grasser-Verteidige­r und die anderen Anwälte antworten. „Mir fehlt die Phantasie, wie ein Schuldspru­ch zu begründen wäre“, gab Manfred

Ainedter im Vorfeld die Linie vor. Das Urteil wird voraussich­tlich Anfang November verkündet.

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Die Ankläger Alexander Marchart und Gerald Denk (re.) kritisiert­en vor allem KHG. W. Meischberg­er kam kaum vor.

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