WIR DANKEN
Einen E-Scooter hatte Stefan H. im September bei einer Elektro-Handelskette erworben. Rund zwei Wochen später ließ sich das Gerät nicht mehr einschalten. Der Leser brachte den Roller zur Reparatur in die Filiale. Als Herr H. diesen wieder abholte, wurde ihm mitgeteilt, dass kein Fehler festgestellt werden konnte. Allerdings war das Display zerkratzt sowie die Glocke und der Gasgebeschalter beschädigt. „Der Mitarbeiter im Service Center teilte mir mit, dass der Scooter erneut zur Reparatur eingeschickt werden muss“, erzählte uns der Salzburger verzweifelt. Auf unsere Anfrage hat Media Markt in diesem Fall prompt reagiert. Herr H. bekommt nun einen neuen E-Scooter.
Auf eine Kulturreise nach London im Mai hatten sich die Schüler einer Schwerhörigenschule aus Wien gefreut. Wegen Corona musste die Reise dann abgesagt werden. Leider gab es jedoch Probleme mit der Stornierung der Hotelkosten. „Nach langer Wartezeit wurde uns lediglich ein Gutschein angeboten“, schilderte Frau R. Auf unsere Bitte hat die BWH Hotel
Group den Fall geprüft, das Geld wird nun rückerstattet.
Ein teures Sofa hatte Dimitri L. bei einem Möbelhaus gekauft. Bei der Lieferung stellte der Leser fest, dass die Lieferanten das Möbelstück offenbar bereits im Wagen ausgepackt hatten. Auf dem Weg zur Wohnung riss dann der seitliche Stoffbezug. Der Wiener kontaktierte das Kundenservice. Dort wurde ihm ein baldiger Rückruf versprochen. „Mittlerweile sind vier Wochen vergangen, und ich werde immer nur vertröstet“, bat der Leser die Ombudsfrau um Hilfe. Wir haben XXX
Lutz um Aufklärung gebeten und folgende Nachricht erhalten: Das beschädigte Seitenteil wurde bereits ausgetauscht. Außerdem erhält Herr L. einen Gutschein für die Unannehmlichkeiten.