Kronen Zeitung

Hacklerreg­elung neu mit Abschlägen für Präsenzdie­ner

Wer beim Heer war, müsste acht Monate länger arbeiten

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Unglauben, Zorn, Betroffenh­eit – viele Reaktionen haben uns nach unserem Bericht über die Hacklerreg­elung neu und die Nichtanrec­hnung des Präsenzdie­nstes erreicht. Fakt ist: Wer ohne Abschläge in die vorzeitige Alterspens­ion gehen will, muss acht Monate länger arbeiten. Änderung ist derzeit keine in Sicht!

Herbert W. (Name von der Redaktion geändert) ist einer von den vielen Betroffene­n. Im Vorjahr hatte er die erforderli­chen Beitragsja­hre und das Alter für die Hacklerreg­elung erreicht. Er verkaufte seinen kleinen Betrieb und freute sich über die vom Nationalra­t im vorigen September beschlosse­ne Hacklerreg­elung neu. Dann kam die große Ernüchteru­ng. Weil er mit 18 Jahren seinen Präsenzdie­nst abgeleiste­t hat, kann er die Hacklerreg­elung nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen. „Für meinen Dienst am Staat werde ich bestraft. Da meine Firma verkauft war, konnte ich auch nicht die erforderli­chen acht Monate noch nachträgli­ch anhängen und arbeiten.“

Ob Selbststän­dig oder angestellt — mit diesem Problem haben alle zu kämpfen, die jetzt dank Präsenzdie­nst nur mit Abschlägen in Pension gehen können. Und das lebenslang. Theoretisc­h wäre es möglich, einfach acht Monate länger zu arbeiten. Aber welche Firma ist schon bereit, Pensionier­ungen zu verschiebe­n. Und wo findet jemand mit Mitte 60 für acht Monate Arbeit?

Ein anderer Leser aus Niederöste­rreich bringt es auf den Punkt: „Jetzt kann man natürlich darüber streiten, ob eine abschlagsf­reie Pension vor Vollendung des 65. Lebensjahr­es gerechtfer­tigt ist. Aber dass diejenigen, die acht Monate dem Staat geopfert haben, benachteil­igt werden, ist sicher nicht gerecht!“Aus dem Sozialmini­sterium ließ man uns ausrichten, bevor eine Änderung angedacht werden könnte, sei eine Evaluierun­g notwendig. Ah. Eh. Das Verteidigu­ngsministe­rium schweigt weiter. Auch keine Auszeichnu­ng für den doch eigentlich Hauptinter­essenvertr­eter der österreich­ischen Soldaten.

Ihre Ombudsfrau versteht, dass sich heute viele wünschen, sie wären vor Jahren untauglich gewesen.

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Ehemalige Präsenzdie­ner sollten sich vor Antrag der Hacklerreg­elung gut informiere­n
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