Kronen Zeitung

„Nur Freispruch ist denkbar“

Die Grasser-Verteidige­r üben heftige Kritik an Anklägern und sind überzeugt:

- Peter Grotter

Während die Ankläger einen Schuldspru­ch gefordert haben, klang der Tenor der Grasser-Verteidige­r im Schlussplä­doyer gegensätzl­ich: „Nur ein Freispruch ist denkbar!“Dem Schöffense­nat gaben sie für die Beratung mit auf den Weg: „Bleiben Sie kritisch.“Vor allem kritisch gegenüber angebliche­n Belastungs­zeugen.

Zuerst war Manfred Ainedter am Wort, der seit Beginn der Ermittlung­en 2009 den früheren Finanzmini­ster verteidigt hat. Der Anwalt: „Das Verfahren hat Grasser die besten Jahre seines Lebens gekostet. Hier war eine juristisch­e Vendetta im Gang.“Ainedter zitiert Sektionsch­ef Pilnacek, der Kritik an der langen Verfahrens­dauer übte: „Es darf nicht sein, dass das Verfahren die Strafe ist.“

In weiterer Folge beschäftig­te sich Manfred Ainedter mit zwei Aussagen, die Grasser belasten. Beide Zeugen würden lügen, ist Ainedter überzeugt.

Während Ainedter, ganz „old school“, wie er betont, ohne Folien und Projektor auskommt, verwendet Kollege Norbert Wess diese, um Zitate an die Leinwand zu werfen. Vor allem ärgert ihn die Behauptung der Staatsanwä­lte, KHG habe als Einziger vom Anbot der CA-Immo von 960 Millionen gewusst. Wess: „Aufgrund der Unterlagen gab es damals hundert Personen, die diese Informatio­n hatten.“

Letztlich blieb die Konkurrenz, die Immofinanz, siegreich und zahlte 961 Millionen. Dafür gab es zehn Millionen „Provision“, an der Grasser beteiligt gewesen sein soll. Was er bestreitet. Wess zerpflückt einen weiteren Vorwurf: „Die Anklage sagt, mein Mandant hat ein zweites Bieterverf­ahren initiiert, damit er etwas beeinfluss­en kann. Er hat nichts beeinfluss­t, und das zweite Bieterverf­ahren kam nur auf Anraten der Experten zustande.“

Zuletzt erwähnt er Grassers Ehefrau Fiona, die von ihrem Recht Gebrauch machte, sich der Aussage zu entschlage­n: „Ich bin daran schuld, dass sie nicht ausgesagt hat. Sie hätte sich hier keine falsche Zeugenauss­age oder das Ausstellen einer falschen Bestätigun­g vorwerfen lassen. Da wäre es zu einem Eklat gekommen.“

Heute, Donnerstag, sind nochmals die Angeklagte­n am Wort.

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