Kronen Zeitung

Brandstift­er soll Kosten für Feuerwehre­insätze zahlen

MA 68 stellte 2500 Euro für zehnmal Löschen in Rechnung

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Drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, lautete das Urteil für einen Mann, der in Wien innerhalb von nur 18 Tagen zehn Brände gelegt hat. Kurz danach bekam der Täter überrasche­nde Post: Die Magistrats­abteilung 68 forderte genau 2452,20 Euro für die Feuerwehre­insätze. Dabei wurde penibel und minutengen­au aufgeliste­t, ob und wie viele Löschfahrz­euge, Atemschutz­geräte und sonstige Hilfsmitte­l benötigt wurden.

Zehnmal musste die Feuerwehr in Wien ausrücken, um die Brände, teils in Wohnhäuser­n, zu löschen.

Am 4. August 2018 begann die unheimlich­e Brandserie und konnte erst am 22. August 2018 beendet werden. Stets warf der Täter brennende Papiersack­erln oder Ähnliches in die Container. Die Brände konnten zwar von den Löschmanns­chaften schnell unter Kontrolle gebracht werden. Sie waren aber nicht ungefährli­ch, weil die Tatorte oft in Wohnhäuser­n lagen.

In der Rechnung, die dem Brandstift­er in die Haft zugestellt wurde, listete die MA 68 genau die Leistungen der Feuerwehr auf. Eine Minute Einsatz eines Löschfahrz­euges schlug sich mit 7,90 Euro pro Minute zu Buche, einmal musste auch ein Atemschutz­fahrzeug ausrücken. Das kam mit nur 5,50 Euro die Minute etwas billiger. Die jeweiligen Einsätze dauerten zwischen 18 und 41 Minuten, daraus errechnete­n sich Kosten zwischen 181 und 323 Euro.

Der Brandstift­er wollte nicht zahlen. Er berief sich auch auf ein psychiatri­sches Gutachten, das ihm eine seelisch-geistige Abnormität höheren Grades attestiert­e. Deshalb sei er auch zusätzlich zur Haft in die Psychiatri­e eingewiese­n worden.

Das Landesverw­altungsger­icht Wien entschied: Die Zurechnung­sfähigkeit sei zwar eingeschrä­nkt gewesen, trotzdem konnte der Brandstift­er das „Unrecht seiner Tat einsehen“. Daher muss er zahlen. Derartige Forderunge­n gelten übrigens 30 Jahre lang.

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