Brandstifter soll Kosten für Feuerwehreinsätze zahlen
MA 68 stellte 2500 Euro für zehnmal Löschen in Rechnung
Drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, lautete das Urteil für einen Mann, der in Wien innerhalb von nur 18 Tagen zehn Brände gelegt hat. Kurz danach bekam der Täter überraschende Post: Die Magistratsabteilung 68 forderte genau 2452,20 Euro für die Feuerwehreinsätze. Dabei wurde penibel und minutengenau aufgelistet, ob und wie viele Löschfahrzeuge, Atemschutzgeräte und sonstige Hilfsmittel benötigt wurden.
Zehnmal musste die Feuerwehr in Wien ausrücken, um die Brände, teils in Wohnhäusern, zu löschen.
Am 4. August 2018 begann die unheimliche Brandserie und konnte erst am 22. August 2018 beendet werden. Stets warf der Täter brennende Papiersackerln oder Ähnliches in die Container. Die Brände konnten zwar von den Löschmannschaften schnell unter Kontrolle gebracht werden. Sie waren aber nicht ungefährlich, weil die Tatorte oft in Wohnhäusern lagen.
In der Rechnung, die dem Brandstifter in die Haft zugestellt wurde, listete die MA 68 genau die Leistungen der Feuerwehr auf. Eine Minute Einsatz eines Löschfahrzeuges schlug sich mit 7,90 Euro pro Minute zu Buche, einmal musste auch ein Atemschutzfahrzeug ausrücken. Das kam mit nur 5,50 Euro die Minute etwas billiger. Die jeweiligen Einsätze dauerten zwischen 18 und 41 Minuten, daraus errechneten sich Kosten zwischen 181 und 323 Euro.
Der Brandstifter wollte nicht zahlen. Er berief sich auch auf ein psychiatrisches Gutachten, das ihm eine seelisch-geistige Abnormität höheren Grades attestierte. Deshalb sei er auch zusätzlich zur Haft in die Psychiatrie eingewiesen worden.
Das Landesverwaltungsgericht Wien entschied: Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar eingeschränkt gewesen, trotzdem konnte der Brandstifter das „Unrecht seiner Tat einsehen“. Daher muss er zahlen. Derartige Forderungen gelten übrigens 30 Jahre lang.