Kronen Zeitung

Das war’s mit ›

› Strenge Kontrollen an Grenzen, Flughäfen › Auslandsre­isende müssen in Quarantäne › Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafe­n

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ei ihren öffentlich­en Auftritten richtet sich die Regierung nicht nur an die Österreich­erinnen und Österreich­er, sondern gerne auch an alle „Menschen, die in Österreich leben“. Und vor allem Letztere müssen eine bittere Pille schlucken. Denn worüber die „Krone“bereits berichtete, wurde am Mittwoch konkretisi­ert: Wer über Weihnachte­n und Silvester ins Ausland reist, muss bei seiner Rückkehr prinzipiel­l zehn Tage in Quarantäne. Erst nach mindestens fünf Tagen besteht die Möglichkei­t, sich mit einem negativen PCR-Test aus dem Hausarrest zu verabschie­den. Diese Maßnahme zielt in erster Linie auf einen Personenkr­eis ab, der seine Wurzeln in Osteuropa, am Balkan und in der Türkei hat. Aus gutem Grund, wie die Erfahrunge­n aus dem vergangene­n Sommer zeigen. Schon damals war jede dritte Neuinfekti­on auf Reisen in eben diese Länder zurückzufü­hren, so Innenminis­ter Karl Nehammer.

Von den Beschränku­ngen sind Gebiete betroffen, die eine sogenannte 14-Tage-Inzidenz höher als 100 aufweisen. Also praktisch ganz Europa. Die Regelung soll am 19. Dezember in Kraft treten und bis 10. Jänner aufrecht bleiben – dann sind auch die orthodoxen Feiertage längst vorbei.

Ausnahmen für Pendler und Geschäftsr­eisende

Wie schon in den Sommermona­ten sind Tagespendl­er sowie Geschäftsr­eisende von der Maßnahme ausgenomme­n. Alle anderen Urlauber werden direkt von den Grenzen – die Polizei ist hier verstärkt im Einsatz – in Quarantäne geschickt. Wer dagegen verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Es droht eine Geldstrafe bis zu 1450 Euro. Bei einer Infektion samt Gemeingefä­hrdung droht sogar eine Haftstrafe.

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