Das war’s mit ›
› Strenge Kontrollen an Grenzen, Flughäfen › Auslandsreisende müssen in Quarantäne › Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen
ei ihren öffentlichen Auftritten richtet sich die Regierung nicht nur an die Österreicherinnen und Österreicher, sondern gerne auch an alle „Menschen, die in Österreich leben“. Und vor allem Letztere müssen eine bittere Pille schlucken. Denn worüber die „Krone“bereits berichtete, wurde am Mittwoch konkretisiert: Wer über Weihnachten und Silvester ins Ausland reist, muss bei seiner Rückkehr prinzipiell zehn Tage in Quarantäne. Erst nach mindestens fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich mit einem negativen PCR-Test aus dem Hausarrest zu verabschieden. Diese Maßnahme zielt in erster Linie auf einen Personenkreis ab, der seine Wurzeln in Osteuropa, am Balkan und in der Türkei hat. Aus gutem Grund, wie die Erfahrungen aus dem vergangenen Sommer zeigen. Schon damals war jede dritte Neuinfektion auf Reisen in eben diese Länder zurückzuführen, so Innenminister Karl Nehammer.
Von den Beschränkungen sind Gebiete betroffen, die eine sogenannte 14-Tage-Inzidenz höher als 100 aufweisen. Also praktisch ganz Europa. Die Regelung soll am 19. Dezember in Kraft treten und bis 10. Jänner aufrecht bleiben – dann sind auch die orthodoxen Feiertage längst vorbei.
Ausnahmen für Pendler und Geschäftsreisende
Wie schon in den Sommermonaten sind Tagespendler sowie Geschäftsreisende von der Maßnahme ausgenommen. Alle anderen Urlauber werden direkt von den Grenzen – die Polizei ist hier verstärkt im Einsatz – in Quarantäne geschickt. Wer dagegen verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Es droht eine Geldstrafe bis zu 1450 Euro. Bei einer Infektion samt Gemeingefährdung droht sogar eine Haftstrafe.