Längere Frist für Firmen
Gesellschafterversammlungen in digitaler Form
Die Regierung hat wegen Corona Erleichterungen im Gesellschaftsrecht beschlossen: Statt wie sonst im fünften Monat haben Unternehmen im Jahr 2021 vier Monate länger Zeit, ihren Jahresabschluss zu erstellen und über die Gewinnverteilung zu entscheiden. Zudem können etwa GmbHs oder AGs ihre Gesellschafts- bzw. Aktionärsversammlungen online abhalten. „Wir verlängern die Möglichkeit, Versammlungen per Videokonferenz abzuhalten, bis Ende 2021“, erklärt Justizministerin Alma Zadić. Dabei kann die Geschäftsführung oder der Vorstand entscheiden, ob die Versammlungen online stattfinden sollen.