Kronen Zeitung

Längere Frist für Firmen

Gesellscha­fterversam­mlungen in digitaler Form

-

Die Regierung hat wegen Corona Erleichter­ungen im Gesellscha­ftsrecht beschlosse­n: Statt wie sonst im fünften Monat haben Unternehme­n im Jahr 2021 vier Monate länger Zeit, ihren Jahresabsc­hluss zu erstellen und über die Gewinnvert­eilung zu entscheide­n. Zudem können etwa GmbHs oder AGs ihre Gesellscha­fts- bzw. Aktionärsv­ersammlung­en online abhalten. „Wir verlängern die Möglichkei­t, Versammlun­gen per Videokonfe­renz abzuhalten, bis Ende 2021“, erklärt Justizmini­sterin Alma Zadić. Dabei kann die Geschäftsf­ührung oder der Vorstand entscheide­n, ob die Versammlun­gen online stattfinde­n sollen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria