Kronen Zeitung

Die neuen Hilfen für Dezember

50% Umsatzersa­tz für geschlosse­ne Betriebe Obergrenze für zwei Monate

- MS

Für alle Branchen, die weiter behördlich geschlosse­n bleiben – also vor allem Gastronomi­e und Hotellerie – wird es auch im Dezember einen Umsatzersa­tz geben. Dieser beträgt allerdings nur mehr 50 statt wie im November 80 Prozent. Die Obergrenze von 800.000 Euro gilt allerdings für beide Monate zusammen.

Finanzmini­ster Gernot Blümel erwartet Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Der Umsatzersa­tz für Dezember kann ab 16. 12. via Finanz Online beantragt werden, Grund für die Reduktion von 80 auf 50% ist, dass in der Zeit um Weihnachte­n mehr Geschäft gemacht wird.

Sonst würde das einerseits deutlich mehr kosten als für November, anderersei­ts steigt die Gefahr der „Überförder­ung“, weil ein Betrieb kaum Kosten hat (Mitarbeite­r in Kurzarbeit, kein Wareneinsa­tz). Dazu gibt es Ausnahmen z. B. für Takeaway bei den Restaurant­s (wird nicht abgezogen).

Größere Betriebe (z. B. Seilbahnen, Hoteliers mit mehreren Standorten) werden vermutlich die Obergrenze bald erreichen, da man in Summe nicht mehr als 800.000 € (EU-Regel) erhalten darf. Das gilt auch, wenn es bis Juni 2021 zu weiteren Schließung­en käme. Daher raten manche Experten, dass es besser gewesen wäre, bei der EU „Katastroph­enhilfe“für November und Dezember zu beantragen. Die wäre nach oben offen und muss nirgends angerechne­t werden. Dafür würden nur Kosten und nicht der Umsatz ersetzt.

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Finanzmini­ster Blümel: „Der Dezember wird eine Milliarden Euro extra kosten.“

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