Die neuen Hilfen für Dezember
50% Umsatzersatz für geschlossene Betriebe Obergrenze für zwei Monate
Für alle Branchen, die weiter behördlich geschlossen bleiben – also vor allem Gastronomie und Hotellerie – wird es auch im Dezember einen Umsatzersatz geben. Dieser beträgt allerdings nur mehr 50 statt wie im November 80 Prozent. Die Obergrenze von 800.000 Euro gilt allerdings für beide Monate zusammen.
Finanzminister Gernot Blümel erwartet Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Der Umsatzersatz für Dezember kann ab 16. 12. via Finanz Online beantragt werden, Grund für die Reduktion von 80 auf 50% ist, dass in der Zeit um Weihnachten mehr Geschäft gemacht wird.
Sonst würde das einerseits deutlich mehr kosten als für November, andererseits steigt die Gefahr der „Überförderung“, weil ein Betrieb kaum Kosten hat (Mitarbeiter in Kurzarbeit, kein Wareneinsatz). Dazu gibt es Ausnahmen z. B. für Takeaway bei den Restaurants (wird nicht abgezogen).
Größere Betriebe (z. B. Seilbahnen, Hoteliers mit mehreren Standorten) werden vermutlich die Obergrenze bald erreichen, da man in Summe nicht mehr als 800.000 € (EU-Regel) erhalten darf. Das gilt auch, wenn es bis Juni 2021 zu weiteren Schließungen käme. Daher raten manche Experten, dass es besser gewesen wäre, bei der EU „Katastrophenhilfe“für November und Dezember zu beantragen. Die wäre nach oben offen und muss nirgends angerechnet werden. Dafür würden nur Kosten und nicht der Umsatz ersetzt.